HV21
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck HV21 „Hauptvordruck Blatt 3 Passiva“ der Monatlichen Bilanzstatistik, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank. Die Fassung ist mit „12.2010“ datiert und erfasst die Passiva von Kreditinstituten am Monatsende in Tausend Euro. Der Vordruck gliedert die Passiva u. a. in Verbindlichkeiten gegenüber Banken (Position 210), Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (220) mit Unterpositionen Spareinlagen (221) und andere Verbindlichkeiten (222) sowie verbriefte Verbindlichkeiten (230 ff.). Weitere Bereiche sind Treuhandverbindlichkeiten (240 ff. mit Positionen 241–243), Wertberichtigungen (250), Rückstellungen (260), nachrangige Verbindlichkeiten (280), Genussrechtskapital (290), Fonds für allgemeine Bankrisiken (300) und Eigenkapital (310 mit gezeichnetem Kapital 311, Rücklagen 312 und abzüglich ausgewiesenem Verlust 313). Sonstige Passiva (320) umfassen u. a. aufgelaufene Zinsen auf Null-Kupon-Anleihen (321), Passivpositionen aus der Refinanzierung von Leasingforderungen (322), Verpflichtungen aus Warengeschäften und aufgenommenen Warenkrediten (323), Passivsaldos aus schwebenden Verrechnungen sowie Aufwands- und Ertragskonten (324, 325) und übrige Passiva (326). Der Vordruck enthält außerdem die Positionen für Eventualverbindlichkeiten (340 ff., z. B. 341–343), versandte Wechsel aus dem Wechselbestand (350) und das Geschäftsvolumen (360), definiert als Summe aus 330, 341 und 350. Ergänzend werden Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften gegenüber inländischen Banken, Nichtbanken und Ausländern (370–373), sowie Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen (380) und unwiderrufliche Kreditzusagen (390) mit einer Abstimmsumme 902 ausgewiesen. Änderungen oder neue Anforderungen werden im vorliegenden Ausschnitt nicht beschrieben.