A1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage A1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Forderungen an Banken (MFIs) in Tausend Euro, Stand Blatt 1 und Blatt 2 jeweils 01.2022. Der Vordruck richtet sich an meldepflichtige Institute (u. a. Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Landesbanken, genossenschaftliche Zentralbanken) und erfasst Forderungen gegenüber inländischen und ausländischen Banken, einschließlich Geldmarktfonds (MFIs) sowie Zentralnotenbanken im In- und außerhalb des Euroraums. Inhaltlich werden die Forderungen nach Schuldnergruppen (z. B. Inländische Banken 111, 113, 151, Deutsche Bundesbank 114, Ausländische Banken 121, 123, Geldmarktfonds, Zentralnotenbanken 154, 164) und nach Laufzeitbändern (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre, insgesamt Spalte 01–04) gegliedert. Auf Blatt 2 werden zusätzlich Wechseldiskontkredite (Spalte 06), Wechsel im Bestand (Spalte 07), Treuhandkredite (Spalte 08), Guthaben bei Zentralnotenbanken gemäß Aktiva 020 (Spalte 09) sowie Forderungen aus Konsortialkrediten (Spalte 10) abgefragt, jeweils mit sektoraler Untergliederung und Verweisen auf die entsprechenden Bilanzaktiva und -passiva. Der Vordruck enthält zahlreiche „darunter“-Positionen, etwa Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (Positionen 115, 116, 117, 122, 124, 155), Forderungen gegenüber zentralen Gegenparteien (131, 132, 133, 134) und gruppenangehörigen Instituten (141, 142, 143, 144), sowie Summenpositionen wie „Inländische Banken (111 + 113 + 151 + 114)“ (110), „Ausländische Banken (Summe 121 + 123)“ (120) und „Summe Banken (110 + 120)“ (100). Fußnoten regeln die Ausfüllpflicht (z. B. nur von Sparkassen/Kreditgenossenschaften bzw. Landesbanken/genossenschaftlichen Zentralbanken) und schreiben Abstimmungen mit anderen Anlagen und Bilanzpositionen vor (z. B. Aktiva 050, 061, 062, 072, 121 und Passiva 341, 350; Anlage A1 Position 100/06–08 in Verbindung mit Anlage B1 Position 500/05–07). Änderungen gegenüber anderen Ständen werden im Text nicht ausgewiesen, es wird lediglich der Gültigkeitsstand 01.2022 für beide Blätter genannt.

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