C2
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage C2 „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht‑MFIs)“. Die Fassung ist mit „Stand Ende 12.2014“ gekennzeichnet und richtet sich an meldepflichtige Institute mit Verbindlichkeiten gegenüber inländischen und ausländischen Nichtbanken. In Anlage C2 werden Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkrediten und nachrangigen Verbindlichkeiten in Tsd. Euro erhoben, differenziert nach Gläubigergruppen und Laufzeit- bzw. Kündigungsfristen (Spalten 01–06). Das Formular gliedert inländische Nichtbanken u. a. in Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), übrige Finanzierungsinstitutionen (713), Unternehmen (110 ff.), Privatpersonen (120 ff.) und Organisationen ohne Erwerbszweck (130) sowie in öffentliche Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung (210–251) einschließlich Extrahaushalten. Ausländische Nichtbanken werden in Unternehmen und Privatpersonen (421, darunter Verbriefungszweckgesellschaften 423 und Finanzhandelsinstitute 426) sowie öffentliche Haushalte (422) unter der Sammelposition 400 erfasst; die Gesamtsumme aller Nichtbanken steht in Zeile 500. Nachrichtlich sind ergänzende Ausweise für Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist (Position 600) sowie für Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem, noch nicht bzw. bereits ausgeübtem Kündigungsrecht des Gläubigers (Positionen 700 und 800) vorgesehen. Fußnoten regeln u. a. die Einbeziehung nachrangig begebener Titel, die Abstimmung mit Passiva‑Positionen in HV22 und Anlage A2 (z. B. Passiva 241, 280, HV22 327) sowie die Definition von Extrahaushalten (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die „Nichtproduzenten“ sind).