E1B - Ergänzung zur Anlage E1 - Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage E1B – Ergänzung zur Anlage E1 – Veränderungen durch Bewertungskorrekturen“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik. Die Fassung ist mit „(E1B, Blatt 1/2) 01.2022“ datiert und gilt für Wertpapierpositionen (Schatzwechsel und Schuldverschreibungen) von meldepflichtigen Instituten. Inhaltlich werden Veränderungen durch Bewertungskorrekturen in Tsd. Euro für Geldmarktpapiere gemäß Aktiva 040/081 sowie Anleihen und Schuldverschreibungen gemäß Aktiva 082 abgefragt, getrennt nach Laufzeiten „bis 2 Jahre einschließlich“ und „über 2 Jahre“. Die Positionen sind nach Schuldner-/Emittentengruppen gegliedert, u. a. Inländische Banken (MFIs) inkl. Deutsche Bundesbank, Versicherungsunternehmen (Position 612, 712, 121), sonstige Finanzierungsinstitutionen (613, 713, 122), Unternehmen (121+122+123), Privatpersonen (220), Organisationen ohne Erwerbszweck (230, 231) sowie inländische öffentliche Haushalte (124–128, 250, 200, 201). Für den öffentlichen Sektor werden Bund (124, 125, 224, 225), Länder (126, 226), Gemeinden (127, 227), Sozialversicherungen (250, 251) und Extrahaushalte (mehrfach gekennzeichnet) gesondert ausgewiesen; inländische Nichtbanken werden in Position 120 aggregiert. Für das Ausland werden Ausländische Banken (134), Unternehmen und Privatpersonen (135 mit Unterpositionen 137, 426, 414), öffentliche Haushalte (136), Ausländische Nichtbanken (400) und die Gesamtposition Ausländer (130) erfasst, mit einer Gesamtposition Summe (100 = 110 + 120 + 130). Nachrichtlich ist der Bruttobestand vor Abzug von Leerverkäufen anzugeben, und es gibt Fußnoten zur Abgrenzung der Instrumente (z. B. Commercial Paper, Certificates of Deposit, Euronotes) und zur Definition von Extrahaushalten als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind. Die Bewertungsänderungen sind mit „Abschreibungen -, Zuschreibungen +“ zu kennzeichnen, was eine explizite Vorgabe zur Vorzeichendarstellung der gemeldeten Korrekturen im Berichtsmonat darstellt.