C2 - Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) - Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen; Treuhandkredite; nachrangige Verbindlichkeiten 01.01.2022 Vordruck
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck der Anlage C2 zur Monatlichen Bilanzstatistik für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht‑MFIs) mit Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkrediten und nachrangigen Verbindlichkeiten. Die Fassung ist mit „01.2022“ gekennzeichnet und gilt für Meldungen zum Stand Ende Berichtsmonat, wobei Beträge in Tausend Euro anzugeben sind und sowohl inländische als auch ausländische Nichtbanken erfasst werden. Inländische Gläubiger werden u. a. nach Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (613), sonstigen Finanzierungsinstitutionen (113), Unternehmen (Positionen 110 ff.), Privatpersonen (120 ff.), Organisationen ohne Erwerbszweck (130 ff.) sowie öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung; Positionen 210–250) differenziert, mit zahlreichen „darunter“-Unterpositionen wie Verbriefungszweckgesellschaften (115) oder Finanzhandelsinstitute (626). Die Tabelle unterscheidet bei Treuhandkrediten und nachrangigen Verbindlichkeiten Laufzeitbänder „bis 1 Jahr“, „über 1 bis 2 Jahre“ und „über 2 Jahre“ (Spalten 01–03) sowie gesonderte Spalten für nachrangige Verbindlichkeiten (Spalten 05 und 06), einschließlich Sparbriefen und Namens‑Sparschuldverschreibungen mit Laufzeit oder Kündigungsfrist. Für ausländische Nichtbanken werden Unternehmen und Privatpersonen (Position 421, mit Unterpositionen u. a. Verbriefungszweckgesellschaften 423 und Finanzhandelsinstitute 426) sowie öffentliche Haushalte (422) erfasst, deren Summe in Position 400 und zusammen mit den inländischen Nichtbanken in Position 500 („Summe Nichtbanken“) ausgewiesen wird. Der Vordruck enthält Abgleichhinweise: Treuhandkredite sind mit Passiva 241 (Anlage A2 Position 100/11 bzw. 100/09 für Bausparkassen) und Anlage C2 Position 500/04, nachrangige Verbindlichkeiten mit Passiva 280 (HV22 Positionen 281 und 282, Anlage A2 Position 100/12 bzw. 100/10) und Anlage C2 Position 500/05 zu konsolidieren. Es wird klargestellt, dass nachrangig begebene Namens‑Schuldverschreibungen (Teilmenge HV22 Position 327) in Spalte 05 und 06 gesondert auszuweisen und bestimmte nachrangige Verbindlichkeiten zusätzlich in diesen Spalten zu berichten sind. Nachrichtlich sind für die Anwahlpositionen C2 500 01–03 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit mit zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers (ausgeübt bzw. noch nicht ausgeübt) sowie Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist ohne Laufzeit getrennt zu melden.