C4
Zusammenfassung
Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank (Anlage C4) zur Monatlichen Bilanzstatistik für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums. Die Fassung ist mit „(C4) 01.2022“ datiert und gilt für Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkredite und nachrangige Verbindlichkeiten von meldepflichtigen Instituten gegenüber Nichtbanken im Euroraum. Der Vordruck gliedert die Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) und nach Gläubigergruppen wie Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds, 613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (713), Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentliche Haushalte. Es werden Sammelpositionen und Untergliederungen wie „Versicherungsunternehmen (612+712)“ (112), „sonstige Finanzierungsinstitutionen (613+713)“ (113), „Unternehmen (111+112+113+114)“ (110), „Privatpersonen (121 bis 123)“ (120), „Öffentliche Haushalte (210+220+230+240+250)“ (200) und „Summe Nichtbanken (100 + 200)“ (300) definiert, einschließlich „darunter“-Positionen für Verbriefungszweckgesellschaften, Finanzhandelsinstitute, Nicht-MFI-Kreditinstitute und Extrahaushalte. Fußnoten erläutern u. a., dass die Beträge in Tausend Euro anzugeben sind, nachrangig begebene Titel eingeschlossen sind, Einzelkaufleute den wirtschaftlich selbständigen Privatpersonen zugerechnet werden und Extrahaushalte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten umfassen. Nachrichtliche Angaben betreffen in Position C4 300 enthaltene Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist sowie Verbindlichkeiten mit zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers, differenziert nach noch nicht bzw. bereits ausgeübtem Kündigungsrecht und Zuordnung zu Laufzeit- oder Kündigungsfristspalten. Der Vordruck stellt klar, dass in den Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen (Anlage C3, Spalte 05) und in den nachrangigen Verbindlichkeiten (Anlage C4, Spalte 05) Sparbriefe, Namens-Sparschuldverschreibungen mit Laufzeit oder Kündigungsfrist sowie nachrangig begebene Namensschuldverschreibungen enthalten sind. Zusätzlich ist eine nachrichtliche Unterposition für zur Mindestreservehaltung verpflichtete Nicht-MFI-Kreditinstitute vorgesehen sowie Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name des meldenden Instituts.