F1 - Zusatzangaben für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren - Börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen im Umlauf / nachrangige Papiere 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Formular „Anlage F1 – Zusatzangaben“ der Deutschen Bundesbank für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Der Stand ist 01.01.2022 („(F1) 01.2022“) und das Formular richtet sich an Kreditinstitute mit börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapieren im Umlauf, gegliedert nach Laufzeiten bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre und über 2 Jahre. Inhaltlich werden betragsmäßig (in Tsd Euro) börsenfähige nicht nachrangige Inhaberschuldverschreibungen auf eigene Rechnung (Position 100) sowie deren Unterarten wie variabel verzinsliche Anleihen (101), Null-Kupon-Anleihen (102), Fremdwährungsanleihen (103) und Certificates of Deposit (104) abgefragt, einschließlich Papiere mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % (105) und auf Euro lautende Titel (106). Zusätzlich werden nachrangige börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen gemäß HV22 Position 281 (Position 200) mit Untergruppen für Papiere mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % (201) und auf Euro lautende Schuldverschreibungen (202, 203) erhoben. Das Formular enthält Abgleichsregeln mit der Bilanzstatistik, insbesondere die Abstimmung mit HV21: HV21 Position 231 muss der Summe aus Anlage F1 Position 100/02 + 03 plus Anlage F2 Position 400/02 + 03 entsprechen, während HV21 Position 232 der Summe aus Anlage F1 Position 100/01 und Anlage F2 Position 400/01 entspricht. Es wird festgelegt, dass die Zuordnung nach der längsten Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen zu erfolgen hat, wobei Gläubigerkündigungsrechte zu berücksichtigen sind. Es ist vorgeschrieben, dass auf Fremdwährung lautende Titel zusätzlich in Zeile 103 zu melden sind und dass bei Null-Kupon-Anleihen der Emissionswert bei Auflegung anzusetzen ist. Fremdwährungsanleihen werden definiert als Anleihen, die nicht auf Euro, D-Mark oder die bisherigen nationalen Währungseinheiten der anderen Mitgliedsländer des Euroraums lauten.