B2 - Anlage (Bausparkassen): Langfristige Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Meldevordruck‑Formular „Anlage B2 (Bausparkassen): Langfristige Forderungen an Nichtbanken (Nicht‑MFIs)“, herausgegeben im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank. Die Fassung ist mit „(B2‑BAUSP, Blatt 1/2) 01.2022“ gekennzeichnet und gilt für Bausparkassen, mit Aufteilung in inländische und ausländische Nichtbanken als Schuldner. Inhaltlich werden langfristige Buchforderungen gemäß Aktiva 071 mit Laufzeit/Kündigungsfrist über 5 Jahre erfasst, getrennt nach Bauspardarlehen, Vor‑ und Zwischenfinanzierungskrediten, sonstigen Krediten sowie insgesamt (Spalten 01–04) und ergänzend Treuhandkrediten, Konsortialkredite und Reverse‑Repo‑Geschäfte (Spalten 05–07). Die Schuldner werden detailliert nach Sektoren und Untergruppen gegliedert, u. a. Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (112), Übrige Finanzierungsinstitutionen mit Unterpositionen wie Verbriefungszweckgesellschaften (117/118) und Finanzhandelsinstitute (140/626), sonstige Unternehmen und Privatpersonen (121–123, 120). Weitere wichtige Positionen betreffen Organisationen ohne Erwerbszweck (130/131), inländische öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung mit Positionsbereich 210–251, zusammengefasst in 200/201) sowie die Aggregate „Inländische Nichtbanken“ (300), „Ausländische Nichtbanken“ (400) und „Summe Nichtbanken“ (500). Auf Blatt 2 werden ausländische Nichtbanken als Unternehmen und Privatpersonen (421ff.) und öffentliche Haushalte (422) mit Unterpositionen für Reverse‑Repo‑Geschäfte, zentrale Gegenparteien und Finanzhandelsinstitute weiter aufgegliedert. In einer Fußnote wird eine Abstimmungsvorschrift mit Aktiva 121 genannt („Anlage A1 Position 100/09 + Anlage B2 Position 500/05“), zudem werden Sondervermögen, Extrahaushalte und FEU der öffentlichen Hand sowie kundensystematische Branchenschlüssel (64D, 660) erläutert. Gegenüber anderen Anlagen wird klargestellt, dass die Summenbildung für „insgesamt“ Anlage B1 Spalte 01–04 plus Anlage B2 Spalte 01–03 umfasst; neue oder geänderte Positionen werden im vorliegenden Auszug nicht ausdrücklich hervorgehoben, außer der Standangabe 01.2022.