Fallbeispiel für den Ausweis von Bewertungskorrekturen zu Forderungen in der Anlage B1B zur monatlichen Bilanzstatistik 23 KB, PDF
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich Statistik) veröffentlichtes Fallbeispiel-Dokument zur monatlichen Bilanzstatistik. Das Fallbeispiel erläutert den Ausweis von Bewertungskorrekturen zu Forderungen in der Anlage B1B und verweist auf die Geltung auch für die Anlagen A1B, B3B sowie für Bausparkassen B2B, ferner analog für die Kreditnehmerstatistik und den Auslandsstatus der Banken. Anhand eines Kreditfalls (Kredit 100 mit Sicherheiten, Zinsbelastungen und Einzelwertberichtigungen inkl. Zinsausfallkorrekturposten) werden die buchhalterischen Vorgänge über mehrere Meldestichtage (31.12.2002 bis 30.04.2003) und deren Ausweis in Anlage B1 (Stände) und B1B (Bewertungskorrekturen) tabellarisch gegenübergestellt. Das Dokument definiert, dass in Anlage B1 die Forderung abzüglich Einzelwertberichtigungen und Zinsausfallkorrekturposten auszuweisen ist und in Anlage B1B die Veränderung der Einzelwertberichtigungen (Zunahme mit Minus-, Abnahme mit Pluszeichen) sowie direkte Abschreibungen als Bewertungskorrekturen zu melden sind. Es wird klargestellt, dass die statistisch ermittelte „echte Transaktion“ für den Kredit als absolute Bestandsveränderung der Anlage B1 abzüglich Bewertungskorrekturen der Anlage B1B zu berechnen ist und dass bei Unterschreiten der Forderungshöhe durch die EWB diese im gleichen Berichtsmonat anzupassen sind. Weitere Fallbeispiele (Fälle A, B und C) behandeln den Ausweis von Bewertungskorrekturen zu Wertpapierbeständen in der monatlichen Bilanzstatistik und im Auslandsstatus der Banken, unterschieden nach Buchwertausweis mit jährlicher Neubewertung sowie unterjährigem Marktwertausweis mit unterschiedlichen buchhalterischen Neubewertungen. Für die Wertpapierfälle werden exemplarisch Käufe, Verkäufe und Neubewertungen über mehrere Monate (Oktober bis Januar) einschließlich Kurs, Stückzahl, Wertberichtigung sowie der Ausweise in den Anlagen E1/E2 (Bestände) und E1B/E2B (Bewertungskorrekturen) durchgerechnet. In den Wertpapierbeispielen wird erläutert, dass Abschreibungen mit Minus- und Zuschreibungen mit Pluszeichen als Bewertungskorrekturen auszuweisen sind und in einem Fall ein nur nachrichtlich geführtes Konto ohne GuV-Buchungen verwendet wird, das die Differenz der Wertpapierbestände vor und nach Neubewertung zeigt. Im Fall C wird zusätzlich ausgeführt, dass bei wiederholter Neubewertung ausgehend von Anschaffungskosten zur Ermittlung der Bewertungskorrekturen der Stand der Wertberichtigungen jeweils mit dem Vormonatsstand zu saldieren ist.