H-Blatt 2

23.09.2026 Ausgabe 2010-06 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Formular „H-Blatt 2“, ein Ergänzungsblatt zur Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage H) der Deutschen Bundesbank für Zusatzangaben zu Mindestreservezwecken. Die Fassung ist mit „(H-Blatt 2) 06.2010“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Institute zur Berechnung des Reserve-Solls auf Basis bestimmter Bilanzpositionen. Inhaltlich werden für die Reservebasis u. a. Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) (Position 03), gegenüber nicht der Mindestreservepflicht unterliegenden Banken im Euro-Währungsgebiet (Position 210) sowie gegenüber Banken im übrigen Ausland (Position 220) aus verschiedenen Anlagen (C1, H, HV22) herangezogen. Weiterhin fließen Spareinlagen mit Kündigungsfrist bis 2 Jahre (Position 230, Verweise auf Anlage D1 und Anlage H) sowie Verbindlichkeiten aus Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapieren mit Laufzeit bis 2 Jahre (Position 240, Verweise auf Anlagen F1, F2, HV22 und Anlage H) in die Reservebasis ein. Das Formular sieht alternativ entweder eine detaillierte Ermittlung oder einen pauschalen Betrag für Inhaberschuldverschreibungen gemäß EZB-Vorgabe vor (Positionen 2) Anlage H Pos. 172/01 und 251–253). Die Reservebasis wird als Summe der Positionen 210, 220, 230, 240 und 250 definiert, mit anschließendem Reservesatz zur Ermittlung des Reserve-Solls (Positionen 260–270) und des Reserve-Solls nach Abzug des Freibetrags (Position 280). Rechtsgrundlagen sind die EZB-Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2003/9), insbesondere Art. 3 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 2, sowie die von EZB bzw. Bundesbank veröffentlichten Kalender zu Beginn der Erfüllungsperiode und zu Berichtigungsterminen.

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