M1 - Forderungen an Banken und Nichtbanken - Notional Cash Pooling Positionen 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage M1 – Forderungen an Banken und Nichtbanken – Notional Cash Pooling Positionen“, herausgegeben von der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik. Die Fassung ist mit „(M1, Blatt 1/2) 01.2022“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Institute mit Forderungen aus fiktivem Cash-Pooling in Euro, einschließlich spezieller Hinweise für Bausparkassen. Inhaltlich werden notional Cash-Pooling-Forderungen nach Schuldnergruppen strukturiert, u. a. inländische Banken (MFIs, Kennziffer 900), inländische Nichtbanken, Privatpersonen (120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130), öffentliche Haushalte (200) sowie aggregierte Positionen wie „Inländische Unternehmen und Privatpersonen (einschl. OoE)“ (100) und „Summe Banken und Nichtbanken“ (980). Die zweite Blattseite erfasst entsprechende Forderungen gegenüber ausländischen Banken und Nichtbanken, differenziert nach Sitz im Eurosystem oder außerhalb, mit Positionen wie Banken (MFIs) in anderen Mitgliedsländern (910), Banken außerhalb des Eurosystems (920), ausländische Unternehmen und Privatpersonen (340) und der „Summe ausländische Banken und Nichtbanken“ (950). Die Positionen sind systematisch kodiert (z. B. 111 für Versicherungsgesellschaften im Inland, 312 für ausländische Versicherungsunternehmen, 421 „darunter: Unternehmen und Privatpersonen“), mit Summenpositionen, die sich aus Einzelsegmenten (z. B. 610/710 bzw. 413/513) ergeben. In den Kopfzeilen wird auf die Einbindung der Beträge in andere Meldeschemata verwiesen, insbesondere Anlage A1 Spalte 01 sowie die Anlagen B1 bzw. B3 Spalte 01, mit speziellen Spaltenregelungen für Bausparkassen (A1-BAUSP, B1-BAUSP). Es wird darauf hingewiesen, dass das Meldeschema nur bei Überschreitung eines Schwellenwertes zu melden ist und hierzu auf die Meldevorschrift HV22.523 verwiesen. Gegenüber früheren Fassungen wird ein Stand zum 01.01.2022 dokumentiert, mit Klarstellungen zu „Leerpositionen“ (z. B. 111, 311) und aktualisierten Verweisen auf die Bausparkassen-Meldeschemata und die zu berücksichtigenden Spalten.