HV21
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck HV21 „Hauptvordruck Blatt 3 – Passiva“ zur Monatlichen Bilanzstatistik, herausgegeben von der Deutschen Bundesbank. Die Fassung ist mit „(HV21) 01.2022“ datiert und erfasst Passivpositionen von Kreditinstituten am Monatsende in Tausend Euro. Der Vordruck gliedert die Passiva unter anderem in Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs, Position 210), Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs, Position 220) und verbriefte Verbindlichkeiten (Position 230). Weitere ausgewiesene Passivpositionen sind Treuhandverbindlichkeiten (Position 240), Wertberichtigungen (Position 250), Rückstellungen (Position 260), nachrangige Verbindlichkeiten (Position 280), Genussrechtskapital (Position 290), Fonds für allgemeine Bankrisiken (Position 300) und Eigenkapital (Position 310). Unterpositionen umfassen z. B. Spareinlagen (221), andere Verbindlichkeiten (222), begebene Schuldverschreibungen (231), begebene Geldmarktpapiere (232), Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln (341) sowie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen (342). Es werden auch spezifische Eventualverbindlichkeiten wie Haftungen aus Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten (343), Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen (380) sowie unwiderrufliche Kreditzusagen (390) ausgewiesen. Der Vordruck enthält Summenfelder wie „Summe der Passiva“ (Position 330), „Geschäftsvolumen (330 + 341 + 350)“ (Position 360) und die Summen der jeweiligen Hauptgruppen (220, 230, 240, 320, 340, 370, 310). Für Bausparkassen ist ausdrücklich vermerkt, dass bestimmte Positionen Bauspareinlagen einschließen, etwa bei „Sonstige Passiva“ und „Spareinlagen“. Es sind einige Leerpositionen (270, 902) gekennzeichnet, ohne weitere inhaltliche Vorgaben.