M1B
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage M1B, als Ergänzung zur Anlage M1. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausgabedatum „01.2022“ gekennzeichnet und gilt für Forderungen an Banken und Nichtbanken in Euro; sie verweist auch ausdrücklich auf spezielle Meldeschemata für Bausparkassen (A1B-BAUSP, B1B-BAUSP). Inhaltlich erfasst das Formular Notional-Cash-Pooling-Positionen (fiktives Cash-Pooling) und meldet Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat in Tausend Euro, die in den Meldeschemata A1B Spalte 01 bzw. B1B/B3B Spalte 01 enthalten sind. Blatt 1 gliedert in inländische Banken (MFIs, Position 900), inländische Nichtbanken mit Unterpositionen wie Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), übrige Finanzierungsinstitutionen (713), Unternehmen (Positionsgruppe 110) sowie Privatpersonen (120) und öffentliche Haushalte (200) und bildet Summen wie 800 und 980. Blatt 2 setzt dies für ausländische Banken und Nichtbanken fort und differenziert u. a. Banken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Eurosystems (910) bzw. außerhalb des Eurosystems (920), Nichtbanken mit Sitz im Eurosystem (300) und außerhalb (400) sowie Unterpositionen für Versicherungen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Haushalte. Am Formularende werden Summenpositionen definiert, etwa Summe ausländische Banken (930), Summe ausländische Nichtbanken (500), Summe ausländische Banken und Nichtbanken (950) und schließlich Summe Banken und Nichtbanken insgesamt (980). Als fachliche Hinweise sind vermerkt, dass das Meldeschema erst bei Überschreitung eines Schwellenwertes zu melden ist (mit Verweis auf HV22.523), dass Abschreibungen negativ und Zuschreibungen positiv zu erfassen sind und dass Bausparkassen bei den Verweisen gesonderte BAUSP-Meldeschemata und Spalten (01 und 02) zu berücksichtigen haben.