C1
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebenes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage C1 „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs)“. Der Stand des Vordrucks ist 01.2019, und es richtet sich an meldepflichtige Kreditinstitute mit Verbindlichkeiten gegenüber inländischen und ausländischen Nichtbanken, ohne Spareinlagen und in Tausend Euro auszuweisen. In Blatt 1 werden Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Nichtbanken nach Gläubigergruppen wie Versicherungsunternehmen (u. a. Positionen 612, 712, 112), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (713, 113), Unternehmen (110–114), Privatpersonen (120–123) und Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 131) differenziert. Ebenfalls enthält Blatt 1 eine detaillierte Aufgliederung der inländischen öffentlichen Haushalte in Bund (210, 211), Länder (220, 221), Gemeinden (230, 231), Sozialversicherung (250, 251) und die Summe der inländischen öffentlichen Haushalte (200, 201) sowie die Gesamtposition inländische Nichtbanken (300). Für alle Gläubigergruppen werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gemäß Passiva 222 nach Fälligkeit (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist) sowie insgesamt (Spalten 01–04) und darin enthaltene Repo-Verbindlichkeiten mit Laufzeitbändern bis 1 Jahr, 1–2 Jahre und über 2 Jahre (Spalte 05 und 06) ausgewiesen. Blatt 2 führt die Systematik für ausländische Nichtbanken fort und teilt diese in Unternehmen und Privatpersonen (421) sowie öffentliche Haushalte (422) auf, einschließlich Unterpositionen für Repo-Geschäfte, Zentrale Gegenparteien, Verbriefungszweckgesellschaften und Finanzhandelsinstitute (423–426). Die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Nichtbanken wird in Position 400 gebildet, die Gesamtsumme aller Nichtbanken in Position 500, ergänzt durch nachrichtliche Angaben zu besonderen Kündigungsrechten und Laufzeitzuschnitten von Repo-Geschäften (Positionen 600, 700, 800). Fußnoten definieren u. a. die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten des Bundes und der Länder, die Branchenschlüssel für bestimmte Finanzierungsinstitutionen sowie die Definition von Extrahaushalten (FEU), und regeln den zusätzlichen Ausweis betroffener Repo-Verbindlichkeiten in Spalte 06.