F1
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular Anlage F1 der Deutschen Bundesbank mit Zusatzangaben für Institute, die börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Der Stand des Vordrucks ist Januar 2022 (Angabe „(F1) 01.2022“) und er gilt für Institute mit Emissionen börsenfähiger Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapiere. Inhaltlich werden börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen (IHS) nach Laufzeitbändern bis 1 Jahr, über 1 Jahr bis 2 Jahre und über 2 Jahre sowie insgesamt in Tausend Euro gemeldet, getrennt nach nicht nachrangigen (Position 100 ff.) und nachrangigen Papieren (Position 200 ff.). Es werden Unterpositionen für variabel verzinsliche Anleihen (101), Null-Kupon-Anleihen (102), Fremdwährungsanleihen (103), Certificates of Deposit (104) sowie Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % (105, 201) und auf Euro lautende Titel (106, 202, 203) ausgewiesen. Das Formular enthält Abstimmungsregeln mit den Passiva der Hauptvordrucke HV21 und HV22, insbesondere HV21 Position 231 und 232 sowie Bezug auf Anlage F2 Position 400. Laufzeiten sind nach der längsten Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen unter Berücksichtigung von Gläubigerkündigungsrechten zu bestimmen, und Null-Kupon-Anleihen sind mit ihrem Emissionswert bei Auflegung zu melden. Fremdwährungsanleihen werden als Anleihen definiert, die nicht auf Euro bzw. D-Mark oder frühere nationale Währungen der anderen Mitgliedsländer des Euroraums lauten und sind zusätzlich gesondert in Zeile 103 zu erfassen.