E4

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage E4“ der Deutschen Bundesbank für Zusatzangaben zu zurückgekauften börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapieren eigener Emission. Die Fassung ist mit „(E4) 01.2022“ datiert und gilt für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren; ausgewiesen werden Beträge in Tausend Euro zum Stand der Bücher. Inhaltlich werden zurückgekaufte börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen (IHS) eigener Emissionen, einschließlich nachrangiger Papiere gemäß Verweis auf Anlage F1 bzw. HV22 Position 281, nach ihrer Restlaufzeit bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre und über 2 Jahre gegliedert. Das Formular unterscheidet verschiedene Arten begebener Papiere wie variabel verzinsliche Anleihen (Pos. 101), Null-Kupon-Anleihen (Pos. 102), Fremdwährungsanleihen (Pos. 103), Certificates of Deposit (Pos. 104) sowie Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % und auf Euro lautende Papiere (Pos. 105, 106). Für Nachrangige börsenfähige IHS eigener Emission werden gesonderte Positionen (200 ff.) ausgewiesen, darunter wiederum Teilpositionen mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % und auf Euro lautende Papiere. Eine Fußnote definiert Fremdwährungsanleihen als Anleihen, die nicht auf Euro bzw. D-Mark und die bisherigen nationalen Währungseinheiten der anderen Mitgliedsländer des Euroraums lauten. Zusätzlich sind Kopfmerkmale wie Banknummer, Prüfziffer und Name des Instituts vorgesehen, sowie eine Summenspalte „insgesamt (Spalte 01 bis 03)“ für alle Laufzeitbänder.

Enthalten in