S1
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebenes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage S1, für „traditionelle“ Verbriefungen mit monatlicher Meldepflicht. Der Stand des Formulars ist 12.2014 und es gilt für Bestände von in Verbriefungen verwalteten Krediten („Servicing“), sowohl aus eigenen Forderungsverkäufen als Originator als auch bei reiner Servicing-Übernahme. Für jede Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage S1 zu erstellen, mit Identifikationsangaben in den Feldern 901 bis 909 (bankinterne Kenn-Nummer, Name/Firma, Adresse, Sitzland mit ISO-Code). Inhaltlich werden Buchforderungen und Wechselkredite in Tausend Euro nach Schuldnergruppen, Sitzland (Inland, EWU, außerhalb EWU), Laufzeitbändern und Verbriefungsmerkmalen ausgewiesen, mit zahlreichen Positionsnummern wie 900, 100, 200, 300, 700, 750 und 860. Die Gliederung unterscheidet u. a. inländische und ausländische Banken (z. B. Positionen 910, 920, 900), Versicherungsunternehmen, Investmentvermögen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen). Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Differenzierung von Privatpersonen in wirtschaftlich selbständige und unselbständige sowie nach Kreditarten (Konsumentenkredite, Kredite für den Wohnungsbau, sonstige Kredite) und der gesonderten Ausweisung von Verbriefungszweckgesellschaften im In- und Ausland. Die Blätter 1 und 2 der Anlage S1 sind als eine Einheit zu behandeln; die Aufteilung dient nur der besseren Lesbarkeit, und die Kennziffern für Auswirkungen auf die Bilanz und Fallgruppen der Verbriefungsdefinition (905, 906) sind gemäß Statistischer Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien, zu interpretieren. Fußnoten konkretisieren die definitorische Laufzeitabgrenzung (Übereinstimmung mit Anlage B1 und A1), die Begriffe Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite sowie die Einbeziehung von Einzelkaufleuten und verweisen auf §-ähnliche Richtlinienbestandteile wie das Verzeichnis der Länder in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1. Änderungen werden im Text nicht explizit als Neu- oder Wegfall von Positionen gekennzeichnet, vielmehr wird der gültige Stand 12.2014 als Referenzversion ausgewiesen.