BAUSP--A1
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage A1 – BAUSP–A1“ der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik von Bausparkassen zu Forderungen an Banken (MFIs). Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausgabecode „(A1-BAUSP, Blatt 1/Blatt 2) 01.2022“ gekennzeichnet und richtet sich an Bausparkassen im Inland. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 061 in Tausend Euro nach Laufzeitbändern (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 Jahr, über 5 Jahre, einschließlich bis 5 Jahre) und nach Schuldnerkategorien strukturiert. Die Positionen differenzieren Inländische Banken (Positionen 111, 113, 114, 151, Sammelposition 110), Ausländische Banken (121, 123, Sammelposition 120), Summe Banken (Position 100) sowie spezielle Unterpositionen für Reverse-Repo-Geschäfte, zentrale Gegenparteien, gruppenangehörige Institute, Geldmarktfonds (MFIs) und Zentralnotenbanken im und außerhalb des Euroraums. Blatt 2 ergänzt die Erfassung um Treuhandkredite, Guthaben bei Zentralnotenbanken gemäß Aktiva 020, Forderungen aus Konsortialkrediten sowie eine Gesamtposition (Spalte 07) inklusive Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten. Fußnote 1 stellt den Bezug zur Anlage verfügbarer Mittel sowie Kredite her, Fußnote 2 begrenzt die Ausfüllpflicht für das „Eigene Haus (Landesbank/Sparkasse)“ auf rechtlich unselbständige Bausparkassen, und Fußnote 3 regelt die Abstimmung mit Aktiva 121 über Anlage A1 Position 100/09 und Anlage B2 Position 500/05. Neu bzw. spezifisch für diese Version ist die strukturierte Darstellung nach detaillierten Unterpositionen (u.a. 131, 141, 154, 164, 171) und die explizite Kennzeichnung des Standes 01.2022 für Bausparkassen-Meldungen.