HV21
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck HV21 „Hauptvordruck Blatt 3 – Passiva“ der Monatlichen Bilanzstatistik, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank. Der Vordruck gilt für den Meldemonat (Monatsende) und weist Bestände in Tausend Euro aus; die Fassung ist mit „(HV21) 10.2024“ datiert. Inhaltlich werden verschiedene Passivpositionen abgefragt, darunter Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs) und gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) sowie Spareinlagen und andere Verbindlichkeiten (Positionen 210, 220, 221, 222). Zusätzlich werden verbriefte Verbindlichkeiten inklusive begebener Schuldverschreibungen, Geldmarktpapiere und sonstiger verbriefter Verbindlichkeiten (Positionen 230–234) sowie die Summe der Passiva (Position 330) erfasst. Der Vordruck enthält ferner Sonstige Passiva (Position 320) mit Unterpositionen wie aufgelaufene Zinsen auf Null-Kupon-Anleihen, Refinanzierung von Leasingforderungen, Verpflichtungen aus Warengeschäften, Passivsaldo schwebender Verrechnungen, Passivsaldo der Aufwands- und Ertragskonten und übrige Passiva (Positionen 321–326). Eventualverbindlichkeiten (Position 340) werden detailliert nach weitergegebenen abgerechneten Wechseln, Bürgschaften/Gewährleistungsverträgen und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten (Positionen 341–343) abgefragt, ebenso Treuhandverbindlichkeiten (Position 240) einschließlich Treuhandkrediten, treuhänderisch begebener Wertpapiere und sonstiger Treuhandverbindlichkeiten (Positionen 241–243). Weitere Felder betreffen Wertberichtigungen (Position 250), Rückstellungen (260), nachrangige Verbindlichkeiten (280), Genussrechtskapital (290), Fonds für allgemeine Bankrisiken (300) und das Eigenkapital mit gezeichnetem Kapital, Rücklagen und Abzug des Nettofehlbetrags/Verlustvortrags (Positionen 310–313). Erfasst werden zudem aus dem Wechselbestand vor Verfall zum Einzug versandte Wechsel (Position 350), das Geschäftsvolumen als Summe aus Passiva und bestimmten Eventualpositionen (Position 360) sowie Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften gegenüber inländischen Banken, Nichtbanken und Ausländern (Positionen 370–373). Der Vordruck enthält Leerpositionen (270, 902) sowie Felder für Banknummer und Prüfziffer; inhaltliche Änderungen gegenüber früheren Fassungen sind im vorliegenden Auszug nicht beschrieben.