E1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Meldevordruck-Formular der Deutschen Bundesbank mit der Bezeichnung Anlage E1B als Ergänzung zur Anlage E1 der Monatlichen Bilanzstatistik. Die Fassung ist mit „(E1B, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(E1B, Blatt 2) 01.2022“ datiert und bezieht sich auf Wertpapiere (Schatzwechsel und Schuldverschreibungen) von Banken und Nichtbanken im In- und Ausland. Inhaltlich werden Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat bei Geldmarktpapieren (gemäß Aktiva 040 und 081) sowie Anleihen und Schuldverschreibungen (gemäß Aktiva 082) nach Schuldner/Emittent und nach Laufzeit bis 2 Jahre bzw. über 2 Jahre erfasst. Die Positionen gliedern in inländische Banken (MFIs, Pos. 110, darunter Deutsche Bundesbank 114), verschiedene inländische Nichtbanken wie Versicherungsunternehmen (612+712 = 121), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (122), Unternehmen (210, 121+122+123), Privatpersonen (220), Organisationen ohne Erwerbszweck (230, 231) sowie inländische öffentliche Haushalte (Pos. 124–128, 250, zusammen 200, Extrahaushalte 201). Auf Blatt 2 werden ausländische Sektoren abgebildet: ausländische Banken (134), Unternehmen und Privatpersonen (135, darunter Verbriefungszweckgesellschaften 137, Finanzhandelsinstitute 426, sonstige Unternehmen 414), öffentliche Haushalte (136), zusammengefasst zu Ausländische Nichtbanken (400) und Ausländer insgesamt (130), mit einer Gesamtsumme (100) über alle Sektoren. Zusätzlich ist eine nachrichtliche Spalte „Bruttobestand“ (vor Abzug der Leerverkäufe) sowie die Untergliederung der Geldmarktpapiere in Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie sonstige börsenfähige Geldmarktpapiere (z.B. Commercial Paper, Certificates of Deposit, Euronotes u.ä.) vorgesehen. Fußnoten erläutern u.a. die Behandlung von Extrahaushalten des Bundes und der Länder, die Einbeziehung von Emissionen der Deutschen Bundespost, die Definition von Extrahaushalten als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind, sowie die Vorzeichenkonvention für Bewertungsänderungen (Abschreibungen -, Zuschreibungen +). Neuerungen oder Änderungen gegenüber früheren Ständen werden im vorliegenden Auszug nicht beschrieben, außer der Datumsangabe 01.2022 als aktueller Stand.

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