H-Blatt 2

23.09.2026 Ausgabe 2010-06

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Ergänzungsblatt „H-Blatt 2“ zur Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage H) der Deutschen Bundesbank für Zusatzangaben zu Mindestreservezwecken. Der Stand des Formulars ist 06.2010, es dient der Berechnung des Reserve-Solls auf Basis Beträgen in Tausend Euro für meldepflichtige Institute. Das Blatt definiert die Reservebasis aus verschiedenen Verbindlichkeits- und Spareinlagenpositionen (u. a. Positionen 03, 210, 220, 230, 240, 250) gegenüber Nichtbanken, nicht reservepflichtigen Banken sowie Banken im Ausland mit Laufzeiten/Kündigungsfristen bis 2 Jahre. Dabei verweist es detailliert auf zugrunde liegende Positionen der Anlagen C1, D1, F1, F2 und H sowie des Hauptvordrucks HV22 (z. B. Anlage C1 Pos. 500/01–03, Anlage H Pos. 111/01, 131/01, 141/02, 151/02, 161/02, HV22 Pos. 329, 432, 441). Für Inhaberschuldverschreibungen (einschließlich Inhabergeldmarktpapiere) bis 2 Jahre Laufzeit ist eine Wahl zwischen einer Einzelberechnung über Position 240 bzw. Anlage H Pos. 172/01 und einem pauschalen Betrag (Position 251) gemäß EZB-Vorgabe vorgesehen. Die Berechnung des Pauschbetrags für Inhaberschuldverschreibungen verweist auf die Summe aus Anlage F1 Pos. 100/01 + 100/02, Anlage F2 Pos. 400/01 + 400/02, HV22 Pos. 432 minus Anlage H Pos. 171/01. Das Formular sieht die Ermittlung eines Reserve-Solls vor und nach Abzug des Freibetrags (Positionen 260, 270, 280) auf Basis eines Reservesatzes in Prozent vor, wobei die genauen Euro-Beträge ohne Cent zu melden sind. Rechtlich verweist das Blatt auf die EZB-Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2003/9), insbesondere Art. 3 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 2, sowie auf von EZB/Bundesbank veröffentlichte Kalender zu Erfüllungsperioden und Berichtigungsterminen.

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