B1 - Anlage (Bausparkassen): Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) 01.01.2022 Vordruck
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck Anlage B1 für Bausparkassen zur Monatlichen Bilanzstatistik, Stand 01.2022. Der Vordruck gilt für Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) von Bausparkassen, gegliedert nach Schuldnergruppen und Laufzeiten sowie nach Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten und sonstigen Krediten. Erfasst werden Buchforderungen gemäß Aktiva 071 in Tausend Euro gegenüber inländischen Nichtbanken, darunter Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Haushalte mit zahlreichen Einzelpositionen wie z.B. 111, 112, 113, 114, 120, 130, 200 und 300. Innerhalb der Unternehmens- und Finanzierungsinstitutionen werden u.a. Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), Verbriefungszweckgesellschaften (117), Finanzhandelsinstitute (626) sowie Forderungen aus Reverse Repo-Geschäften (614, 115) und mit Zentralen Gegenparteien (116) gesondert ausgewiesen. Für öffentliche Haushalte werden Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände, Sozialversicherung sowie Extrahaushalte (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten) in den Positionen 210 ff. bis zur Sammelposition 200 und 201 ausgewiesen. Auf Blatt 2 werden Ausländische Nichtbanken getrennt nach Unternehmen und Privatpersonen (421) und öffentlichen Haushalten (422) sowie deren Summe in Position 400 erfasst, einschließlich spezieller Unterpositionen für Reverse Repo-Geschäfte, zentrale Gegenparteien und Finanzhandelsinstitute. Die Gesamtpositionen „Inländische Nichtbanken“ (300), „Ausländische Nichtbanken“ (400) und „Summe Nichtbanken“ (500) bilden die aggregierten Meldegrößen dieses Formulars. Fußnoten definieren u.a. die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten von Bund und Ländern, die Branchenschlüssel 64D und 660 für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie die Abgrenzung der Extrahaushalte als FEU-Nichtmarktproduzenten.