H-Blatt 2
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Ergänzungsblatt „H-Blatt 2“ zur Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage H) der Deutschen Bundesbank, veröffentlicht für zusätzliche Angaben zu Mindestreservezwecken. Der Stand des Vordrucks ist 06.2010; der Vordruck gilt für meldepflichtige Institute, die eine Reservebasis und das Reserve-Soll für Mindestreservezwecke gegenüber der EZB/Bundesbank zu berechnen haben. Inhaltlich werden Zusatzangaben zur Berechnung des Reserve-Solls erhoben, insbesondere Verbindlichkeiten und Spareinlagen mit Laufzeit/Kündigungsfrist bis 2 Jahre, gegliedert nach Positionen 03, 210, 220, 230, 240, 250 sowie Reserve-Soll-Positionen 260, 270 und 280. Der Vordruck verweist konkret auf Meldevordrucke und Anlagen der Bilanzstatistik, u. a. Anlage C1 (Pos. 500), Anlage D1 (Pos. 500), Anlage F1 (Pos. 100), Anlage F2 (Pos. 400), Anlage H (Pos. 111 ff., 131 ff., 141 ff., 151 ff., 161 ff., 171, 172), sowie den Hauptvordruck HV22 (Pos. 329, 432, 441, 502). Die Reservebasis ergibt sich als Summe der in den Positionen 210, 220, 230, 240 und 250 ausgewiesenen Beträge, wobei in Pos. 251/252/253 ein pauschaler Betrag für Inhaberschuldverschreibungen nach EZB-Vorgabe angesetzt werden kann. Der Reservesatz wird auf die Reservebasis angewandt, um das Reserve-Soll vor und nach Abzug des Freibetrags gemäß EZB-Vorgabe zu bestimmen; der genaue Euro-Betrag ist gerundet ohne Cent anzugeben. Rechtsgrundlage sind die EZB-Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2003/9), insbesondere Art. 3 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 2, sowie die von EZB bzw. Bundesbank veröffentlichten Kalender zur Erfüllungsperiode und zu Berichtigungsfristen. Neu bzw. besonders geregelt ist die alternative Behandlung der Inhaberschuldverschreibungen: entweder auf Basis der detaillierten Berechnungsformel oder mittels pauschalem Betrag gemäß EZB-Vorgabe, wobei die gewählte Alternative im Vordruck anzukreuzen ist.