A1

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage A1 „Forderungen an Banken (MFIs)“. Die Fassung ist mit „(A1, Blatt 1) 12.2014“ bzw. „(A1, Blatt 2) 12.2014“ datiert und erfasst Forderungen von meldepflichtigen Instituten gegenüber inländischen und ausländischen Banken, einschließlich Zentralbanken. Das Formular gliedert Buchforderungen gemäß Aktiva 061 nach Fälligkeit (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit/Kündigungsfrist sowie Laufzeitbändern bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) und nach Schuldnerkategorien wie inländische Banken (Positionen 111, 113, 114, 110), ausländische Banken (Positionen 121, 123, 120) sowie Summe Banken (Position 100). Es enthält spezielle Unterpositionen für Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften, mit Zentralen Gegenparteien, gruppenangehörigen Instituten sowie Forderungen an Zentralnotenbanken in und außerhalb der EWU (u. a. Positionen 115, 116, 122, 124, 131–134, 141–144, 154, 164). Auf Blatt 2 werden zusätzlich Wechselkredite, Treuhandkredite (Abstimmung mit Aktiva 121), Guthaben bei Zentralnotenbanken (gemäß Aktiva 020) sowie Forderungen aus Konsortialkrediten (alle Währungen, enthalten in bestimmten Spalten) nach denselben Schuldnergruppen erfasst. Im Fußteil sind Abstimmungsverpflichtungen mit anderen Bilanzpositionen (z. B. Aktiva 050, 062, 072, 121 und Passiva 341, 350 sowie Anlage B1 Positionen 500/05–500/07) vorgegeben, um die Konsistenz der Meldung sicherzustellen. Eine Besonderheit ist, dass die Zeile „Zuständige Landesbank/Genossenschaftliche Zentralbank/angeschlossene Sparkassen/Kreditgenossenschaften“ (Position 113) nur von Sparkassen/Kreditgenossenschaften bzw. Landesbanken/Genossenschaftlichen Zentralbanken auszufüllen ist und bestimmte Forderungen an das Spitzeninstitut stattdessen in Position 111 zu melden sind.

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