B4 - Forderungen an Privatpersonen (Nicht-MFIs) nach Kreditarten 01.01.2022 Vordruck

28.09.2021

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen Meldevordruck „Anlage B4 – Forderungen an Privatpersonen (Nicht-MFIs) nach Kreditarten“. Die Fassung ist mit „B4, Blatt 1“ bzw. „B4, Blatt 2, 01.2022“ gekennzeichnet und gilt für Forderungen mit Stand Ende (Berichtszeitpunkt Monatsultimo) für inländische Institute. Erfasst werden Buchforderungen gemäß Aktiva-Position 071 (Teilbetrag) an Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck (OoE) mit Sitz im Inland und in anderen Mitgliedsländern des Euroraums, aufgeschlüsselt nach Kreditarten, Laufzeiten und Schuldnergruppen. Die Tabelle unterscheidet u. a. Konsumentenkredite (z. B. Positionen 121, 321, 124, 125, 351), Kredite für den Wohnungsbau (z. B. 122, 322, 324, 132, 231, 232) sowie sonstige Kredite (z. B. 123, 323, 126, 223) jeweils nach wirtschaftlich selbständigen und unselbständigen Privatpersonen sowie OoE. Es werden separate Summenpositionen für inländische Privatpersonen (z. B. 120) und inländische Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. 130) sowie für Privatpersonen und OoE mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Euroraums (z. B. 220, 230) ausgewiesen. Die Meldepositionen erfassen daneben Untergliederungen nach Raten- und Nichtratenkrediten, Debetsalden auf Lohn-, Gehalts-, Renten- und Pensionskonten (z. B. 360) sowie „darunter“-Positionen für Hypothekarkredite (z. B. 345, 346, 347, 348, 349, 144, 145, 146, 147). In den Fußnoten werden die Begriffe Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite definiert und es wird klargestellt, dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen Einzelkaufleute einschließen und Hypothekarkredite auch kommunal verbürgte Hypothekarkredite umfassen. Auf dem Vordruck sind außerdem Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name vorgesehen, und es wird explizit auf die Gliederung nach vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist hingewiesen.