O1
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage O1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Forderungsverkäufe und -käufe, die keine Verbriefungstransaktionen betreffen. Die Fassung ist mit „12.2014“ datiert und gilt für meldepflichtige Banken (MFIs) mit monatlicher Meldepflicht, getrennt nach in- und ausländischen Banken sowie Nichtbanken. Inhaltlich erfasst Anlage O1 aggregierte Salden von Kreditverkäufen und -käufen nach den Kennziffern 905 (Auswirkungen auf die Bilanz) und 906 (Art des Geschäftspartners) und nach der Art der Buchforderungen (Aktiva 061/071 bzw. Wechselkredite Aktiva 062/072) sowie Laufzeitbändern. Die Meldesystematik unterscheidet zahlreiche Gegenparteigruppen und Kennziffern wie inländische Banken (910), ausländische Banken nach EWU/Nicht-EWU, Versicherungsunternehmen (z. B. 612/712, 616/716), sonstige Finanzierungsinstitutionen (113, 413), Unternehmen (110, 410), Privatpersonen und Kreditarten (Konsumentenkredite 124/421, Wohnungsbaukredite 125/422, sonstige Kredite 126/423), Organisationen ohne Erwerbszweck (130/430) sowie öffentliche Haushalte (z. B. Bund 210, Zentralregierungen 510). Das Formular bildet zudem Sammelpositionen für Inländer- und Ausländer-Nichtbanken (z. B. 300, 700, 750, 860) und kennzeichnet Sonderfälle wie Verbriefungszweckgesellschaften (117, 417, 818) und öffentliche Haushalte im Ausland (817). In den Fußnoten werden definitorische Hinweise zur Laufzeitabgrenzung (Spalte 01 bis 03, Bezug zu Anlage B1 und A1), zur Abgrenzung von Konsumenten-, Wohnungsbau- und sonstigen Krediten sowie zur Einbeziehung von Einzelkaufleuten gegeben und auf die Kennziffernbeschreibung in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ verwiesen. Die Konvention für die Saldenberechnung legt fest, dass Kreditverkäufe mit positivem und Kreditkäufe mit negativem Vorzeichen zu melden sind und dass Servicing-only-Transaktionen ohne Rolle als Originator oder Käufer ausschließlich in Anlage Q1 auszuweisen sind. Die Aufteilung des Meldeschemas O1 in Blatt 1 und Blatt 2 wird explizit als reine Layoutmaßnahme beschrieben; beide Blätter sind als eine Einheit zu behandeln, insbesondere hinsichtlich der Angaben in den Zeilen 905 und 906.