F1

23.09.2026 Ausgabe 2010-06 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um die Anlage F1 zur Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank mit Zusatzangaben für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Der Stand der Vorlage ist 06.2010, sie gilt für berichtende Institute mit börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapieren im Umlauf, einschließlich nachrangiger Papiere. Erfasst werden Beträge in Tausend Euro für börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapiere nach Laufzeitklassen (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) und insgesamt (Spalten 01 bis 04). Die Meldepositionen umfassen u. a. börsenfähige IHS (nicht nachrangig, Position 100), variabel verzinsliche Anleihen (101), Null-Kupon-Anleihen (102), Fremdwährungsanleihen (103) sowie Certificates of Deposit (104), jeweils nach Laufzeit gegliedert. Zusätzlich sind Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % (Positionen 105, 201) und auf Euro lautende Papiere (Positionen 106, 202, 203) gesondert auszuweisen. Nachrangige börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen werden in Position 200 (gemäß HV22 281) mit entsprechenden Unterpositionen für besondere Garantien und Euro-Lautung erfasst. Eine Abstimmung mit den Passiva der Meldung HV21 ist vorgegeben: HV21 231 muss der Summe aus Anlage F1 Position 100/02+03 und Anlage F2 Position 400/02+03 entsprechen, HV21 232 der Summe aus Anlage F1 Position 100/01 und Anlage F2 Position 400/01. Laufzeitangaben beziehen sich auf die längste Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen unter Berücksichtigung von Gläubigerkündigungsrechten, Null-Kupon-Anleihen sind zum Emissionswert bei Auflegung zu melden, und auf Fremdwährung lautende Titel sind zusätzlich in Zeile 103 auszuweisen.

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