D1
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage D1 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, der den Bestand an Spareinlagen erfasst. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausfertigungsdatum „(D1, Blatt 1/2) 01.2022“ gekennzeichnet und bezieht sich auf Spareinlagen gemäß Passivposition 221, getrennt nach In- und Auslandssektor. Inhaltlich werden Spareinlagen in Tausend Euro nach Gläubigersektoren und -untergruppen gegliedert, u. a. Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, übrige und sonstige Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen sowie Organisationen ohne Erwerbszweck (OoE), jeweils mit Positionsnummern wie 111, 112, 120, 200, 300, 400, 500, 600. Die Meldung differenziert Spareinlagen nach vereinbarten Kündigungsfristen (von 3 Monaten, von über 3 Monaten, über 2 Jahren) und getrennt nach auf Euro lautenden Beträgen, mit Summenspalten wie „insgesamt (Spalte 01 und 02)“ und besonderen Hinweisen zu Spareinlagen mit über die Mindest-/Grundverzinsung hinausgehender Verzinsung in Zeile 300. Für ausländische Nichtbanken werden separate Positionen mit eigenen Nummern (z. B. 412, 413, 410, 720, 740–760, 940–960, 400, 421, 422) ausgewiesen, einschließlich einer gesonderten Darstellung für Nichtbanken mit Sitz in anderen Euroraum-Mitgliedsländern und außerhalb des Euroraums. Das Formular enthält sektorale Aggregatpositionen wie „Inländische Nichtbanken (100 + 200)“, „Ausländische Nichtbanken (760+960)“ und „Summe Nichtbanken (300 + 400)“ sowie erläuternde Fußnoten zur Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten von Bund und Ländern und zur Definition von Extrahaushalten (FEU der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten). Eine wesentliche Änderung oder Neuerung ist im Text nicht ausdrücklich hervorgehoben, es wird jedoch klargestellt, dass bestimmte Sonderregelungen, etwa zur Vermögensbildungsgesetz-Spareinlage, für einzelne Zeilen (z. B. Zeile 600) nicht gelten.