B1B
Zusammenfassung
Dieses Dokument ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank mit der Bezeichnung „Anlage B1B – Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs), Ergänzung zur Anlage B1“. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und „01.2022“ datiert und gilt für die monatliche Meldung von Veränderungen durch Bewertungskorrekturen in Tsd. Euro. In Blatt 1 werden inländische Nichtbanken nach Schuldnergruppen und Sektoren gegliedert, u. a. Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613/614), sonstige Finanzierungsinstitutionen (713/626/115/116/117/118), Unternehmen (110) und Privatpersonen (120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130) sowie öffentliche Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung (210–251, 200/201, 300). Das Formular sieht eine Aufteilung der Forderungen nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre), sowie zusätzliche Kennzeichnungen für Treuhandkredite, Konsortialkredite, Reverse-Repo-Geschäfte, Wechseldiskontkredite, Wechsel im Bestand, Buchforderungen (Aktiva 071) und Wechselkredite vor. Blatt 2 führt die Struktur fort und erfasst Ausländische Nichtbanken, getrennt nach Unternehmen und Privatpersonen (421 einschließlich 423–426) sowie öffentliche Haushalte (422), mit Aggregaten für ausländische Nichtbanken (400) und die Summe aller Nichtbanken (500). Fußnoten präzisieren die sektorale Untergliederung von Wechseln (Einreicher/Bezogener), definieren die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten des Bundes und der Länder sowie die Extrahaushalte (FEU) der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten. Eine Fußnote erläutert, dass Abschreibungen als negative und Zuschreibungen als positive Beträge zu melden sind und verweist für bestimmte Tätigkeiten auf den Kundensystematik-Branchenschlüssel 660.