M1B - Ergänzung zur Anlage M1 - Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat 01.01.2022

29.09.2021

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage M1B – Ergänzung zur Anlage M1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, speziell für Notional-Cash-Pooling-Positionen. Die Fassung ist mit „(M1B, Blatt 1/2) 01.2022“ datiert und gilt für Meldungen zum Berichtsmonat 01.01.2022, mit Beträgen in Tausend Euro. Inhaltlich werden Veränderungen durch Bewertungskorrekturen bei Forderungen an Banken und Nichtbanken erfasst, unterschieden nach inländischen Banken (MFIs), inländischen Nichtbanken, öffentlichen Haushalten, Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck. Die Anlage enthält detaillierte Positionen wie z.B. „Versicherungsgesellschaften (612)“, „Altersvorsorgeeinrichtungen (712)“, Sammelpositionen wie „Unternehmen (111+112+113+114) (110)“ sowie Summenpositionen wie „Summe Banken und Nichtbanken (800+950) (980)“. Es werden zudem Auslandspositionen für Banken und Nichtbanken getrennt nach Sitz im Eurosystem bzw. außerhalb, einschließlich öffentlicher Haushalte und Unternehmen/Privatpersonen, mit numerischen Positionsschlüsseln wie 910, 920, 300, 400 und 500 abgebildet. Das Formular verweist auf die Einbindung der Beträge in die Meldeschemata A1B, B1B bzw. B3B (für Bausparkassen A1B-BAUSP und B1B-BAUSP) sowie auf die zugehörigen Spalten 01 bzw. 02. Eine Fußnote stellt klar, dass das Meldeschema erst bei Überschreiten eines Schwellenwertes meldepflichtig ist und verweist hierzu auf HV22.523. Weitere Fußnoten erläutern, dass Abschreibungen mit Minus und Zuschreibungen mit Plus zu kennzeichnen sind.