B1B
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage B1B „Forderungen an Nichtbanken (Nicht‑MFIs)“ als Ergänzung zur Anlage B1. Die Fassung ist mit „(B1B, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(B1B, Blatt 2) 01.2022“ datiert und bezieht sich auf Forderungen an inländische und ausländische Nichtbanken, untergliedert nach Laufzeitbändern und Schuldnersektoren. Inhaltlich werden Veränderungen der Forderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat in Tausend Euro erfasst, getrennt nach Schuldnergruppen wie Versicherungsgesellschaften (Pos. 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613/614), übrige Finanzierungsinstitutionen (713, 626, 115, 116, 117, 118, 140) sowie sonstige Unternehmen und Privatpersonen (Pos. 110, 120, 130, 300, 400, 500). Die inländischen öffentlichen Haushalte sind nach Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherung und deren Extrahaushalten (Pos. 210–251, 200, 201) gegliedert, während für ausländische Nichtbanken zwischen Unternehmen/Privatpersonen (421–426) und öffentlichen Haushalten (422) unterschieden wird, mit Summenpositionen 400 und 500. Das Formular sieht eine Aufteilung nach Restlaufzeiten bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre und über 5 Jahre sowie Positionen für Treuhandkredite, Konsortialkredite, Reverse‑Repo‑Geschäfte, Buchforderungen gemäß Aktiva 071, Wechselkredite, Wechseldiskontkredite und Wechsel im Bestand vor. In den Fußnoten werden sektorale Untergliederungen der Wechsel (nach Einreicher bzw. Bezogenem), die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten von Bund und Ländern sowie die Definition von Extrahaushalten als FEU‑Nichtmarktproduzenten erläutert. Eine ausdrückliche Änderung gegenüber anderen Ständen wird nicht beschrieben; die Datumsangabe 01.2022 markiert den gültigen Stand dieser Fassung und die Vorgabe, dass Abschreibungen mit Minus und Zuschreibungen mit Plus zu melden sind (Fußnote 6).