B7 - Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) - Revolvierende Kredite, Überziehungskredite und Kreditkartenkredite 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular Anlage B7 der Deutschen Bundesbank zur monatlichen Ergänzungsmeldung in der Bilanzstatistik. Der Stand des Vordrucks ist Januar 2022 (Kennzeichnung „(B7) 01.2022“). Das Formular erfasst Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) aus revolvierenden Krediten, Überziehungskrediten und Kreditkartenkrediten, ausschließlich in Euro und in Tausend Euro. Es unterscheidet Kreditkartenkredite nach unechten („charge card credit“, „delayed debit card credit“, „convenience credit card credit“) und echten Kreditkartenkrediten („extended credit card credit“). Die Schuldner werden nach inländischen Nichtbanken und Nichtbanken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Euroraums sowie nach Kategorien wie „sonstige Unternehmen“, wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, wirtschaftlich unselbständige Privatpersonen, sonstige Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck gegliedert. Privatpersonen werden zusätzlich in Summenpositionen (z.B. Position 120 und 220 für Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck insgesamt) zusammengefasst. In einer Fußnote wird festgelegt, dass Abruf- bzw. Rahmenkredite ohne regelmäßige vertraglich vereinbarte Mindestrückzahlung den revolvierenden Krediten und Überziehungskrediten zuzuordnen sind. Weitere Fußnoten definieren, dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen einschließlich Einzelkaufleuten zu erfassen sind und dass „sonstige Unternehmen“ Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzierungsinstitutionen ausschließen. Das Formular sieht Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name des meldenden Instituts vor.