C3

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Dieses Dokument ist der Meldevordruck „Anlage C3“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik und betrifft Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums. Der Vordruck hat den Stand 01.2022 und ist auf Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen in Tausend Euro gemäß Passiva 222 (Teilbetrag) bezogen, gegliedert nach Laufzeitbändern bis über 2 Jahre. Inhaltlich erfasst Blatt 1 detailliert die Gläubigergruppen Unternehmen und Privatpersonen (einschließlich Organisationen ohne Erwerbszweck), mit Positionen wie 111 Versicherungsgesellschaften, 612/712 Altersvorsorge- und Versicherungsunternehmen, 613 Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds), 713 übrige Finanzierungsinstitutionen sowie Sammelpositionen wie Unternehmen (110) und Nichtbanken (300). Es werden zahlreiche „darunter“-Positionen ausgewiesen, u. a. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften (z. B. 614, 635, 637) und auf Euro lautende Beträge (z. B. 615, 714, 715, 636, 638) sowie besondere Untergruppen wie Verbriefungszweckgesellschaften (118, 716), Finanzhandelsinstitute (626) und zur Mindestreservehaltung verpflichtete Nicht-MFI-Kreditinstitute (634). Blatt 2 setzt Anlage C3 fort und umfasst die öffentlichen Haushalte mit Positionen für Zentralregierungen (210/211), Länder (220/221), Gemeinden und Gemeindeverbände (230/231), Sozialversicherungen (250/251) und die Sammelposition Öffentliche Haushalte (200) einschließlich Extrahaushalten (201), die zusammen mit den Unternehmen und Privatpersonen zur Gesamtposition Nichtbanken (300) aggregiert werden. Der Vordruck unterscheidet Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen nach „täglich fällig“, „mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist“, einer Gesamtspalte (01 bis 04) sowie einer gesonderten Spalte für Verbindlichkeiten aus Repurchase Agreements (Repos, Spalte 05 und zusätzlicher Ausweis in Spalte 06). Fußnoten erläutern u. a., dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen Einzelkaufleute einschließen, die Branchenschlüssel 64D und 660 für mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten maßgeblich sind und Extrahaushalte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten nach der FEU-Systematik umfassen. Nachrichtlich sind besondere Verbindlichkeiten aus der Anwahlposition C3 300 05 auszuweisen, bei denen Gläubiger zusätzliche Kündigungsrechte haben, differenziert danach, ob diese schon ausgeübt wurden oder nicht, und nach Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist ohne vereinbarte Laufzeit.

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