B1
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage B1 „Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs)“. Die Fassung ist mit „01.2019“ datiert und gilt für Meldungen zum Stand Ende des Berichtsmonats, bezogen auf inländische und ausländische Nichtbanken. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 071 sowie Wechselkredite, Konsortialkredite, Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften, Wechsel‑diskontkredite, Wechsel im Bestand und Treuhandkredite nach Schuldnersektoren und Laufzeiten (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) erfasst. Die Schuldnergruppen umfassen u. a. Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (713, 113), sonstige Unternehmen (114), Privatpersonen (120 ff.), Organisationen ohne Erwerbszweck (130 ff.) sowie inländische öffentliche Haushalte (Bund 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherung 250) mit Extrahaushalten. Für ausländische Nichtbanken werden getrennt Unternehmen und Privatpersonen (421) sowie öffentliche Haushalte (422) ausgewiesen, einschließlich spezieller Unterpositionen für Reverse-Repo-Geschäfte, zentrale Gegenparteien, Verbriefungszweckgesellschaften und Finanzhandelsinstitute (423–426). Das Formular enthält Summenpositionen wie „Inländische Unternehmen u. Privatpersonen (inkl. OoE)“ (100), „Inländische öffentliche Haushalte“ (200), „Inländische Nichtbanken“ (300), „Ausländische Nichtbanken“ (400) und „Summe Nichtbanken“ (500). Die Fußnoten regeln die sektorale Untergliederung nach Einreicher bzw. Bezogenem der Wechsel und geben Abstimmungsbezüge zu Aktiva‑ und Passiva‑Positionen des Formulars A1 (z. B. Anlage A1 Position 100/06–08 und Anlage B1 Position 500/05–07) vor. Weiterhin werden definitorische Hinweise zu wirtschaftlich selbständigen Privatpersonen (einschließlich Einzelkaufleuten), Sondervermögen und Extrahaushalten sowie zur Kundensystematik‑Branchenschlüsselklassifikation (64D, 660) und zur Definition von Extrahaushalten (FEU, Nichtmarktproduzenten) gegeben. Änderungen gegenüber anderen Ständen werden im Text nicht beschrieben; die Datumsangabe „01.2019“ kennzeichnet den gültigen Stand dieses Formulars.