HVgesamt

23.09.2026 Ausgabe 202410

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformularpaket („Hauptvordruck“) für die Monatliche Bilanzstatistik (HV11, HV12, HV21, HV22) gemäß Anordnung vom 28.09.2021 (Bundesbank-Mitteilung 8005/2021, BAnz AT 22.11.2021 B3). Die ausgewiesenen Stände und Zusatzangaben gelten jeweils zum Monatsende in Tausend Euro und richten sich an meldepflichtige Banken (MFIs), einschließlich spezieller Hinweise für Bausparkassen. HV11 (Aktiva, Stand 01.2022) und HV12 (Zusatzangaben zu Aktiva, Stand 01.2022) erfassen u. a. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken, Treuhandvermögen (Positionen 041–043, 121–123), Forderungen an Banken und Nichtbanken, festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie vielfältige Zusatzangaben insbesondere zu Verbriefungen, Kreditverkäufen und Handelsbeständen. HV21 (Passiva, Stand 10.2024) enthält Positionen zu Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Nichtbanken, verbriefte Verbindlichkeiten, Treuhandverbindlichkeiten, Wertberichtigungen, Rückstellungen, nachrangigen Verbindlichkeiten, Genussrechtskapital, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Eigenkapital inklusive detaillierter Unterpositionen. HV22 (Zusatzangaben zu Passiva, Stand 10.2024) differenziert u. a. Konsortialkredite, Namensschuldverschreibungen, derivative Finanzinstrumente (Handelsbestand und Nicht-Handelsbestand), nachrangige Schuldverschreibungen, Verbindlichkeiten gegen Sicherheitsleistung, Swaps, Verwaltungskredite, gedeckte Schuldverschreibungen nach EZB-Leitlinie 2015/510 sowie jährliche Zusatzangaben wie fiktives Cash-Pooling und Beschäftigtenzahlen. Rechtliche Bezugnahmen im Formular betreffen insbesondere § 340e Abs. 4 HGB, das Altersvorsorgevermögen nach dem AVmG sowie Artikel 138 der EZB-Leitlinie (2015/510) für gedeckte Schuldverschreibungen. Gegenüber der Fassung 01.2022 ist bei den Passiva-Formularen HV21 und HV22 ein Stand 10.2024 ausgewiesen, wodurch geänderte oder ergänzte Zusatzangaben (z. B. zu nachrangigen Verbindlichkeiten, Handelsbeständen, Beschäftigtenzahlen und elektronischem Meldeverfahren) zum Berichtsmonat aufgenommen werden.

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