C3 - Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion - Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen 01.01.2022 Vordruck
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebenes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage C3) zur Erfassung von Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums. Die Fassung ist mit „(C3, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(C3, Blatt 2) 01.2022“ datiert und gilt für Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen in Beträgen in Tausend Euro. Erfasst werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gemäß Passiva 222 (Teilbetrag), untergliedert nach Fälligkeit (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist) und nach Gläubigersektoren in anderen Mitgliedsländern des Euroraums. Das Formular enthält Positionen für Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Versicherungsunternehmen (112), Investmentvermögen (613–615), übrige und sonstige Finanzierungsinstitutionen (713, 113), sonstige Unternehmen (114) sowie Privatpersonen (121–123) und Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 131). Es sind zahlreiche „darunter“-Positionen auszuweisen, u. a. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften (z. B. 614, 635, 637) und auf Euro lautende Verbindlichkeiten (z. B. 615, 714, 715, 636, 117), ebenso Verbriefungszweckgesellschaften (716), Finanzhandelsinstitute (626) und Nicht-MFI-Kreditinstitute (631, 634). Die öffentlichen Haushalte werden gesondert nach Zentralregierungen (210/211), Ländern (220/221), Gemeinden und Gemeindeverbänden (230/231), Sozialversicherungen (250/251) und Extrahaushalten (211, 221, 231, 251) sowie in der Sammelposition 200/201 ausgewiesen. Die Gesamtpositionen „Unternehmen (110)“, „Privatpersonen (120)“, „Unternehmen und Privatpersonen (einschl. OoE) (100)“ sowie „Nichtbanken (300)“ fassen die sektoralen Unterpositionen zusammen. Nachrichtlich sind besondere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers, bereits oder noch nicht ausgeübt, sowie Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist (ohne Laufzeit) in Zeile/Anwahlposition 300 bzw. C3 300 05 gesondert zu melden. Fußnoten definieren u. a. wirtschaftlich selbständige Privatpersonen (einschließlich Einzelkaufleute), mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten (Branchenschlüssel 64D, 660), die Behandlung von Repo-Geschäften (zusätzlicher Ausweis in Spalte 06) sowie den Begriff „Extrahaushalte“ als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind.