C1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik, Anlage C1 „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) – Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen“. Die Fassung ist mit „(C1, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(C1, Blatt 2) 01.2022“ datiert und erfasst Verbindlichkeiten gegenüber inländischen und ausländischen Nichtbanken, gegliedert nach Restlaufzeiten und Gläubigergruppen. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gemäß Passiva 222 in Tausend Euro nach Gläubigerarten (z.B. Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, übrige Finanzierungsinstitutionen, sonstige Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck) und nach Laufzeitbändern (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) ausgewiesen. Es werden Positionsnummern und Sammelpositionen wie z.B. 111 (Versicherungsgesellschaften), 612/712 (Altersvorsorgeeinrichtungen), 110 (Unternehmen), 120 (Privatpersonen), 100 (Inländische Unternehmen und Privatpersonen), 200 (Inländische öffentliche Haushalte), 300 (Inländische Nichtbanken), 400 (Ausländische Nichtbanken) und 500 (Summe Nichtbanken) festgelegt, einschließlich verschiedener „darunter“-Unterpositionen. Der Vordruck differenziert detailliert Verbindlichkeiten aus Repurchase Agreements (Repos), darunter solche mit Zentralen Gegenparteien, Verbriefungszweckgesellschaften, Finanzhandelsinstituten sowie zur Mindestreservehaltung verpflichtete Nicht-MFI-Kreditinstitute, und verweist auf eine zusätzliche Ausweisung in Spalte 06. Neben den Gläubigerarten werden spezifische öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, Sozialversicherung) mit Extrahaushalten (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten) gesondert ausgewiesen. Nachrichtlich sind in Zeile 500 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist sowie solche mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers zu melden, mit Unterscheidung danach, ob das Kündigungsrecht bereits ausgeübt wurde oder nicht. Im Dokument sind außerdem branchenspezifische Hinweise wie der Kundensystematik-Branchenschlüssel 64D, 660 und definitorische Erläuterungen (z.B. Einschluss von Einzelkaufleuten, Sondervermögen des Bundes und der Länder) enthalten.

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