O2
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Meldeformular der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage O2 „Traditionelle Verbriefungen“, bestehend aus Blatt 1 und Blatt 2. Der Stand ist 01.2013; es gilt für monatlich meldepflichtige Kreditinstitute (MFIs), die im Berichtszeitraum traditionelle Verbriefungstransaktionen mit Kreditverkäufen bzw. -käufen vorgenommen haben. Das Formular erfasst je Verbriefungstransaktion separat Angaben zur Transaktion (Positionen 901–909, u. a. interne Kenn-Nummer, Name/Firma, Sitzland-ISO-Code, Auswirkungen auf die Bilanz/Servicing, Fallgruppe der Verbriefungsdefinition und verbrieftes Volumen außerhalb des bisherigen BISTA-Bestandes). In den Positionsnummern 100–300 auf Blatt 1 werden Kreditverkäufe/-käufe gegenüber inländischen Nichtbanken nach Schuldnergruppen (Versicherungsunternehmen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, sonstige Unternehmen, wirtschaftlich selbständige und unselbständige Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte, Bund) sowie nach Laufzeitklassen und Kreditarten (Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite, sonstige Kredite) in TEuro ausgewiesen. Blatt 2 setzt die Struktur fort und enthält die Positionen 400–850 zu ausländischen Nichtbanken mit Sitz in der EWU oder außerhalb der EWU, differenziert nach Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentlichen Haushalten, sowie zu Banken mit Sitz außerhalb der EWU; am Ende werden Summen der Nichtbanken (750) und die Gesamtsumme inkl. ausländischer Banken (850) gebildet. Das Formular verweist definitorisch auf Bilanzaktiva-Positionen (z. B. Aktiva 071/072 sowie A1 123 05/07, Zeile 800 bzw. die Systematik der Meldepositionen A1 123 01 + A1 123 02) und erläutert die Laufzeitabgrenzung der Spalten 01–03 sowie die inhaltliche Definition von Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und sonstigen Krediten. Es wird klargestellt, dass Kreditverkäufe mit positivem, Kreditkäufe mit negativem Vorzeichen in den Saldo einfließen und dass reine Servicing-Tätigkeiten ohne Rolle als Originator oder Forderungskäufer nicht in O2, sondern ausschließlich in Anlage S1 zu melden sind. Eine Anmerkung stellt heraus, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage O2 als eine Einheit zu behandeln sind und dass die Kennzifferbeschreibungen sowie das Länderverzeichnis in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ der Deutschen Bundesbank nachzulesen sind.