C1 - Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) - Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen 01.01.2022 Vordruck

28.09.2021

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Zusammenfassung

Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebene Meldevordruck „Anlage C1 – Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) – Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen“ als PDF-Formular. Die Fassung ist mit „(C1, Blatt 1) 01.2022“ und „(C1, Blatt 2) 01.2022“ datiert und gilt für Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gegenüber in- und ausländischen Nichtbanken (Nicht-MFIs) in Beträgen in Tsd. Euro. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gemäß Passiva 222 nach Laufzeitbändern (täglich fällig, bis 1 Jahr, von über 1 bis 2 Jahre, von über 2 Jahren) und Gläubigergruppen strukturiert, darunter Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (113) und Unternehmen (110). Der Vordruck enthält zahlreiche Unterpositionen mit „darunter“-Ausweisen, etwa Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften (614, 635, 637), auf Euro lautende Verbindlichkeiten (615, 714, 715, 638, 636, 117) sowie spezifische Untergruppen wie Verbriefungszweckgesellschaften (118, 716), firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber (140, 141), Finanzhandelsinstitute (626) und Nicht-MFI-Kreditinstitute (631, 634). Für Privatkunden werden wirtschaftlich selbständige Privatpersonen (121), wirtschaftlich unselbständige Privatpersonen (122), sonstige Privatpersonen (123) und die Sammelposition Privatpersonen (120) ausgewiesen, außerdem Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 131) und die Sammelposition Inländische Unternehmen und Privatpersonen (100). Blatt 2 ergänzt die Gläubigerstruktur um inländische öffentliche Haushalte (Bund 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherung 250 inkl. Extrahaushalte 211, 221, 231, 251) sowie Inländische Nichtbanken (300), Ausländische Nichtbanken (421, 422, 400) und die Summe Nichtbanken (500). Der Vordruck enthält mehrere nachrichtliche Hinweise zu Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist, zu Verbindlichkeiten mit zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers (mit und ohne Ausübung) in Anwahlposition C1 500 05 sowie zur gesonderten Ausweisung bestimmter Repo-Verbindlichkeiten in Spalte 06. Fußnoten definieren unter anderem, dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen auch Einzelkaufleute umfassen, Bund- und Länderpositionen Sondervermögen und Extrahaushalte einschließen und Extrahaushalte als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand verstanden werden, die Nichtmarktproduzenten sind.