O1
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage O1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, bestehend aus Blatt 1 und Blatt 2, die als Einheit zu behandeln sind. Der Vordruck ist mit „Berichtsmonat“ und Stand „01.2022“ gekennzeichnet und richtet sich an meldepflichtige Banken (MFIs) für Forderungsverkäufe und -käufe, die keine Verbriefungstransaktionen betreffen. Inhaltlich werden aggregierte Salden von Kreditverkäufen und -käufen nach Auswirkungen auf die Bilanz (Kennziffer 905) und Art des Geschäftspartners (Kennziffer 906) sowie nach Laufzeitbändern und Schuldnerkategorien in Tausend Euro erfasst. Die Positionen gliedern sich u. a. nach inländischen Banken (MFIs) einschließlich Deutscher Bundesbank, ausländischen Banken im und außerhalb des Eurosystems, Versicherungsunternehmen, sonstigen Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentlichen Haushalten, jeweils mit detaillierten Kennziffern (z. B. 110, 200, 300, 400, 500, 700, 860). Es werden definitorische Abgrenzungen zu Aktiva-Positionen der Bilanz (z. B. Aktiva 061/071 für Buchforderungen, 062/072 für Wechselkredite) sowie die Zuordnung zu Spalten- und Laufzeitlogiken anderer Anlagen (A1, B1) beschrieben. Rechtlich und methodisch wird auf die Kennzifferbeschreibung in der „Statistischen Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien“ verwiesen sowie auf die Konvention, dass Kreditverkäufe positiv und Kreditkäufe negativ in den Saldo eingehen. Im Dokument wird klargestellt, dass reine Servicing-Transaktionen ohne Rolle als Forderungsverkäufer/-käufer nicht in O1, sondern ausschließlich auf Anlage Q1 zu melden sind. Neu oder besonders hervorgehoben ist die Pflicht, für jede Kombination der Kennziffern 905 und 906 eine separate Anlage O1 abzugeben und die Laufzeitabgrenzung für „bis 1 Jahr einschließlich“ an die Systematik der Anlagen A1 und B1 anzugleichen.