HV22

23.09.2026 Ausgabe 2015-07 frühere Version

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Zusammenfassung

HV22 ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Hauptvordruck Blatt 4 der Monatlichen Bilanzstatistik mit Zusatzangaben zu Passiva und außerbilanziellen sowie sonstigen Angaben. Der Vordruck gilt für Meldungen „Stand am Monatsende in Tsd Euro“ und trägt den Ausgabestand (HV22) 07.2015, ohne im Text eine spezifische Institutsart oder Regionalabgrenzung zu benennen. Inhaltlich werden u. a. in den Positionen 211, 223, 225 und 224 aufgenommene Konsortialkredite sowie in den Positionen 219 und 229 Namensschuldverschreibungen als Zusatzangaben zu Passiva erfasst. Der Vordruck enthält Handelsbestandsangaben (Positionen 524, 525, 526, 480, 481, 482, 483, 484, 624, 625) einschließlich Derivaten des Handelsbestands (Position 505, aufgelaufene Zinsen Position 345) und derivative Finanzinstrumente, die nicht zum Handelsbestand gehören (Position 511). Es werden versteuerte Pauschalwertberichtigungen als stille Vorsorgereserven gemäß § 340f Abs. 1 HGB und Art. 31 Abs. 2 Satz 2 EGHGB in Position 339 sowie Beträge gemäß § 340e Abs. 4 HGB in Position 301 und sonstige zweckgebundene Beträge in Position 302 ausgewiesen. Zusätzlich werden Positionen zu Altersvorsorgevermögen nach dem AVmG (Position 431), nachrangig begebenen Schuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen (Positionen 281, 282, 327, 432, 441, 442, 443) sowie Verbindlichkeiten gegen Sicherheitsleistung (Positionen 400–402) erfasst. Außerbilanzielle Positionen wie Zins- und Währungsswaps (Positionen 410–413) und Verwaltungskredite (Position 420) sind ebenfalls spezifiziert, teilweise mit Unterpositionen „darunter: auf Euro lautend“ (Positionen 284, 285). Der Vordruck enthält jährliche Zusatzangaben, insbesondere die Zahl der im Umlauf befindlichen Bankkunden-Karten (Position 450, Stichtag 31. Juli), Bankkunden-Karten-Geldkarten- und Netzgeld-Aufladungsgegenwerte (Positionen 329, 501, 502) sowie Angaben zur Anzahl der Beschäftigten nach Vollzeitbeschäftigten und Köpfen (Positionen 472, 473, Meldetermin Ende Februar). Abschließend werden weitere Abgrenzungs- und Zinspositionen (Positionen 335–338) sowie eine Abstimmsumme als Summe aller Auswahlpositionen in Position 903 gefordert; Änderungen gegenüber früheren Fassungen werden im vorliegenden Auszug nicht beschrieben.

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