P1B
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage P1B“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für „traditionelle“ Verbriefungen ohne Bilanzabgang aus eigenen Forderungsverkäufen als Originator. Der Vordruck ist als Ergänzung zur Anlage P1 konzipiert und für jede einzelne Verbriefungstransaktion separat auszufüllen, mit Stand 01.2022. Erfasst werden Bestände und Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat, gegliedert nach Wechselkrediten und Buchforderungen (definitorische Abgrenzung gemäß Aktiva 061/071 bzw. 062/072) sowie nach vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist. Es werden detaillierte Schuldnerkategorien wie inländische und ausländische Banken (MFIs, Zentralnotenbanken), Versicherungsunternehmen, Verbriefungszweckgesellschaften, übrige Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) nach In- und Ausland erfasst. Der Vordruck enthält Positionsnummern wie 901–909 für Angaben zur Verbriefungstransaktion (bankinterne Kenn-Nummer, Name/Firma, Sitzland, Servicing, Fallgruppe der Verbriefungsdefinition) sowie eine Vielzahl von Positionskennziffern (z.B. 910, 921, 111, 118, 410, 650, 818) für die statistische Klassifikation der Forderungen. Die Beträge sind in Tausend Euro zu melden und folgen der Systematik der Anlagen B1 und A1, einschließlich gesonderter Ausweisung von Konsumentenkrediten, Krediten für den Wohnungsbau und sonstigen Krediten sowie der Kredite an wirtschaftlich selbständige Privatpersonen. Fußnoten verweisen u.a. auf die IDW-Stellungnahme „IDW RS HFA 8“ zur Rechnungslegung, auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 (Bankenstatistik Richtlinien) und definieren Kreditarten und Laufzeitabgrenzungen. Neu bzw. besonders hervorgehoben ist, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage P1B als Einheit zu behandeln sind und dass Abschreibungen mit Minus- und Zuschreibungen mit Pluszeichen als Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat zu erfassen sind.