E5

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage E5“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Der Stand des Vordrucks ist Dezember 2014 und er richtet sich an Institute mit eigenen Emissionen börsenfähiger Inhaberschuldverschreibungen und nachrangiger Papiere im Inland. Inhaltlich werden Zusatzangaben zu zurückgekauften börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapieren eigener Emissionen sowie nachrangigen Papieren, jeweils zum passivierten Wert, abgefragt. Das Formular gliedert die Beträge (in Tausend Euro) nach Art der begebenen Papiere und nach Laufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) mit einer Gesamtsumme über die Spalten 01 bis 03. Es werden u. a. Positionen für börsenfähige IHS (nicht nachrangig, gem. HV21 Position 230, Kennziffer 100), variabel verzinsliche Anleihen (101), Null-Kupon-Anleihen (102), Fremdwährungsanleihen (103), Certificates of Deposit (104) sowie Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % (105, 201) und auf Euro lautende Papiere (106, 202, 203) ausgewiesen. Für nachrangige börsenfähige IHS werden gesonderte Angaben gemäß HV22 Position 281 unter der Kennziffer 200 verlangt, wiederum mit Unterpositionen für spezielle Garantiestrukturen und Währungsarten. Das Formular verweist definitorisch darauf, dass Fremdwährungsanleihen solche sind, die nicht auf Euro bzw. D‑Mark und die bisherigen nationalen Währungseinheiten der anderen EWU-Mitgliedsländer lauten. Änderungen oder neue Anforderungen werden im Ausschnitt lediglich durch den Versionsstand „(E5) 12.2014“ gekennzeichnet, ohne weitere Erläuterung von Anpassungen.

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