E2

24.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Formular „Anlage E2 – Aktien und Beteiligungen“ der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik. Der Stand des Vordrucks ist 01.2022, die Beträge sind in Tausend Euro zu melden und es werden inländische sowie ausländische Schuldner/Emittenten unterschieden. In den Spalten 01 bis 04 werden insgesamt, davon von Geldmarktfonds, Investmentfondsanteile und sonstige Wertpapiere ausgewiesen, woraus in Spalte 05 die Summe (insgesamt) gebildet wird. In den Spalten 07 bis 10 werden Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere gemäß Aktiva 090 sowie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß Aktiva 100 und 110 spezifiziert, einschließlich einer nachrichtlichen Bruttobestandsangabe vor Abzug der Leerverkäufe. Die inländischen Gläubigerkategorien umfassen u. a. inländische Banken (MFIs, Pos. 110, darunter Deutsche Bundesbank 114), Versicherungsunternehmen (Pos. 121, zusammengesetzt aus 612 und 712), sonstige Finanzierungsinstitutionen (Pos. 122) sowie sonstige Unternehmen (Pos. 123) und öffentliche Haushalte (Pos. 200, darunter Extrahaushalte Pos. 201). Es werden zudem inländische Nichtbanken (Pos. 300 = 120 + 200) sowie detaillierte Untergliederungen nach mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundenen Tätigkeiten und firmeneigenen Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgebern erfasst. Für das Ausland differenziert das Formular zwischen Banken (MFIs, Pos. 131/134), Versicherungsunternehmen (Pos. 136), sonstigen Finanzierungsinstitutionen (Pos. 137), sonstigen Unternehmen (Pos. 138), öffentlichen Haushalten (Pos. 422/522, jeweils mit Extrahaushalten) sowie einer Aggregatposition „Ausländer“ (Pos. 130). Besonders hervorgehoben werden Nichtbanken im Euroraum (Unternehmen Pos. 132 und öffentliche Haushalte Pos. 422) und Nichtbanken mit Sitz außerhalb des Euroraums (Pos. 500 = 135 + 522). Fußnoten erläutern, dass Beteiligungen einschließlich Geschäftsguthaben bei Genossenschaften zu erfassen sind, der Bruttobestand vor Abzug der Leerverkäufe zu melden ist und Extrahaushalte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten umfassen. Die Gesamtsumme der gemeldeten Aktien und Beteiligungen ergibt sich in Position 100 als Summe aus Inlandspositionen (110 + 300) und Ausländerposition (130).

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