L1
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebener Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage L1. Die Fassung ist mit „(L1, Blatt 1) 12.2014“ bzw. „(L1, Blatt 2) 12.2014“ datiert und erfasst unwiderrufliche Kreditzusagen gemäß Position HV21.390. Der Vordruck richtet sich auf die Gliederung der unwiderruflichen Kreditzusagen nach in- und ausländischen Banken sowie Nichtbanken, mit Beträgen in Tausend Euro. Auf Blatt 1 werden u. a. Inländische Banken (Position 110), Banken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern der EWU (121), Banken mit Sitz außerhalb der EWU (123), Ausländische Banken (120) und Banken insgesamt (100) abgefragt, jeweils teilweise mit Unterpositionen für gruppenangehörige Institute (z. B. 141, 143, 144). Ebenfalls auf Blatt 1 werden Versicherungsunternehmen (612, 712, 212), Investmentvermögen (613), übrige Finanzierungsinstitutionen (713), sonstige Unternehmen (214), Unternehmen insgesamt (210), Privatpersonen (220), Organisationen ohne Erwerbszweck (230), Inländische Unternehmen und Privatpersonen (280), Inländische öffentliche Haushalte (250) und Inländische Nichtbanken (200) erfasst. Blatt 2 setzt die Gliederung für Nichtbanken im Ausland fort und enthält u. a. Versicherungsgesellschaften (412), Altersvorsorgeeinrichtungen (512), Versicherungsunternehmen (312), Investmentvermögen (413), übrige Finanzierungsinstitutionen (513), sonstige Unternehmen (314) sowie Unternehmen insgesamt (310), Privatpersonen (320) und Organisationen ohne Erwerbszweck (330). Weiterhin werden auf Blatt 2 Unternehmen und Privatpersonen (einschließlich OoE) (380), öffentliche Haushalte (350), Nichtbanken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern der EWU (300), Nichtbanken mit Sitz außerhalb der EWU (420), Ausländische Nichtbanken (500), Nichtbanken insgesamt (600) sowie Banken und Nichtbanken zusammen (700) ausgewiesen. Der Vordruck enthält mehrere rechnerische Sammelpositionen, in denen Summen aus Unterpositionen gebildet werden (z. B. 212 = 612 + 712, 200 = 280 + 250, 600 = 200 + 500). Mehrere Positionen sind ausdrücklich als Leerposition gekennzeichnet (z. B. 211, 311), ohne weitere inhaltliche Ausgestaltung.