S1

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage S1) für „traditionelle“ Verbriefungen mit monatlicher Meldepflicht. Der Stand des Vordrucks ist 12.2014; für jede einzelne Verbriefungstransaktion sind Bestände aus dem Servicing von Krediten sowohl aus eigenen Forderungsverkäufen als auch aus reiner Servicing-Übernahme zu melden. Erfasst werden Buchforderungen und Wechselkredite in Tausend Euro nach Schuldnergruppen, Sitzland (ISO-Code) und Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre), wobei die definitorische Abgrenzung an die Aktiva-Positionen 061/071 bzw. 062/072 anknüpft. Das Formular gliedert die Kredite detailliert nach inländischen und ausländischen Banken (inkl. Bundesbank und Zentralbanken), Versicherungsunternehmen, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, übrigen Finanzierungsinstitutionen (einschließlich Verbriefungszweckgesellschaften), sonstigen Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck, jeweils mit eigenen Positionsnummern (z.B. 910, 112, 120, 300, 700, 860). Zusätzlich werden öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) im In- und Ausland sowie Nichtbanken mit Sitz in EWU-Mitgliedsländern und außerhalb der EWU abgegrenzt, einschließlich spezieller Unterpositionen für Verbriefungszweckgesellschaften und ausländische öffentliche Haushalte. Die Zeilen 901 bis 909 erfassen allgemeine Identifikationsdaten zur Verbriefung (bankinterne Kennnummer, Name/Firma, Adresse, Sitzland, Kennziffer zu Auswirkungen auf die Bilanz und Fallgruppe der Verbriefungsdefinition). Anmerkungen im Formular verweisen auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ für die Kennzifferbeschreibungen, die Laufzeitabgrenzungssystematik (Verweis auf Anlagen B1 und A1) sowie das Länderverzeichnis. Das Formular präzisiert die Definition bestimmter Kreditarten wie Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite (Geschäftszwecke, Schuldenkonsolidierung, Ausbildung) sowie die Einbeziehung wirtschaftlich selbständiger Privatpersonen und Einzelkaufleute. Eine inhaltliche Änderung gegenüber anderen Ständen wird im Ausschnitt nicht beschrieben; es wird lediglich hervorgehoben, dass Blatt 1 und Blatt 2 der Anlage S1 als Einheit zu behandeln sind.

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