O2
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage O2“ zur Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank, der für Meldungen zu traditionellen Verbriefungen im Berichtszeitraum verwendet wird. Die Anlage O2 liegt in der Fassung mit Stand 12.2014 vor und ist für meldepflichtige Banken (MFIs) bestimmt, wobei für jede Verbriefungstransaktion eine separate Anlage zu melden ist. Inhaltlich werden Kreditverkäufe und Kreditportfolio-Käufe bzw. -Rückkäufe erfasst, die einer bestimmten traditionellen Verbriefungstransaktion zugeordnet sind, inklusive Angabe der bankinternen Kenn-Nummer, Stammdaten (Name, Sitzland mit ISO-Code) sowie Kennziffern zu Bilanzauswirkungen, Servicing und Fallgruppe der Verbriefungsdefinition. Das Formular gliedert die verbrieften Buchforderungen und Wechselkredite nach Schuldnergruppen (z.B. inländische und ausländische Banken, Versicherungsunternehmen, Verbriefungszweckgesellschaften, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte) und nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) in TEuro. Es werden zahlreiche Positionskennziffern festgelegt, u.a. 900 (Banken), 100/200/300 (inländische Nichtbanken), 400/500/600/700 (ausländische Nichtbanken nach Sitz innerhalb/außerhalb der EWU), 818 (Verbriefungszweckgesellschaften), 860 (Banken und Nichtbanken insgesamt) sowie detaillierte Unterpositionen für Kreditarten wie Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite. Die definitorische Abgrenzung der Buchforderungen verweist explizit auf die Aktiva-Positionen 061/071 bzw. 062/072 sowie auf die Systematik der Spalten 01 der Anlage B1 und 01/02 der Anlage A1, und die Kennzifferbeschreibungen sowie das Länderverzeichnis werden in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ referenziert. In den Fußnoten werden die Meldekonventionen klargestellt (Kreditverkäufe mit positivem, Kreditkäufe mit negativem Vorzeichen im Saldo; Servicing-only-Transaktionen nur auf Anlage S1 zu melden; Definitionen von Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und sonstigen Krediten sowie Einschluss von Einzelkaufleuten in Privatpersonen). Neu bzw. besonders hervorgehoben ist, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage O2 als eine Einheit zu behandeln sind und dass Kreditportfolio-Rückkäufe mit Verkäufen zu saldieren sowie bestimmte Kreditkäufe ebenfalls auszuweisen sind.