BAUSP--B2
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage B2 zur Monatlichen Bilanzstatistik für Bausparkassen, herausgegeben von der Deutschen Bundesbank. Der Vordruck hat den Stand 01.2022 und erfasst langfristige Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von über 5 Jahren, gegliedert nach inländischen und ausländischen Schuldnern. Inhaltlich werden Bauspardarlehen, Vor- und Zwischenfinanzierungskredite, sonstige Kredite sowie Treuhandkredite, Konsortialkredite und Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften nach Schuldnergruppen ausgewiesen, wobei die Spalten 01 bis 07 und zahlreiche Positionsnummern (z.B. 100, 110, 120, 200, 300, 400, 500) verwendet werden. Die Schuldnergruppen umfassen u.a. Versicherungsunternehmen (Position 612+712), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (112), sonstige Finanzierungsinstitutionen (113), Unternehmen und Privatpersonen inkl. Organisationen ohne Erwerbszweck sowie inländische öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung) mit Extrahaushalten. Für ausländische Nichtbanken werden Unternehmen und Privatpersonen (Position 421, inkl. Finanzhandelsinstitute und Zentralen Gegenparteien) sowie öffentliche Haushalte (422) zusammengefasst, deren Summe als Ausländische Nichtbanken (400) in die Gesamtsumme der Nichtbanken (500) eingeht. Der Vordruck enthält Verweise auf andere Meldevordrucke und Aktivapositionen, insbesondere die Abstimmungsregel mit Aktiva 121 (Anlage A1 Position 100/09 + Anlage B2 Position 500/05) sowie die Zuordnung von Extrahaushalten als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind. Neu bzw. explizit geregelt ist die detaillierte Kennzeichnung bestimmter Untergruppen wie Verbriefungszweckgesellschaften, Finanzhandelsinstitute, Forderungen mit Zentralen Gegenparteien sowie die branchenspezifische Abgrenzung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen gemäß Kundensystematik-Branchenschlüssel 64D und 660.