Annex 2 - Sectors table
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen Anhang („Annex 2 – Sectors table“) zum ESA 2010, der als Sektorentabelle zur Klassifikation von Kunden/Gegenparteien im Europäischen System der Konten dient. Eine herausgebende Institution wird im Text nicht explizit genannt, der Bezug ist jedoch auf ESA 2010 gerichtet und umfasst inhaltlich Inlandssektoren, andere Mitgliedstaaten der Währungsunion und den Rest der Welt. Der Anhang listet systematisch die institutionellen Sektoren und Untersektoren (S.1, S.2, S.11–S.15, S.121 ff., S.1311 ff. usw.) mit ihren ESA-2010-Codes und Bezeichnungen, darunter nichtfinanzielle und finanzielle Unternehmen, Staat, Haushalte und NPISH. Für den Inlandsbereich werden u. a. Zentralbank (S.121, konkret „Central Bank of Cyprus“), andere monetäre Finanzinstitute (S.122 mit Untergliederung in Kreditinstitute und andere Einlagenkreditinstitute), Geldmarktfonds (S.123N), Investmentfonds (S.124N), sonstige Finanzintermediäre (S.125N mit Untergruppen wie Financial Vehicle Corporations, Security and Derivative Dealers, Central Counterparties) sowie staatliche Ebenen bis hin zu Sozialversicherungsträgern detailliert aufgeführt. Für „OTHER MU MEMBER STATES“ und den „REST OF THE WORLD“ wird eine analoge sektorale Gliederung mit eigenen ESA-Codes (z. B. S.2121 für Zentralbanken, S.2122N für Einlagenkreditinstitute, S.21311–S.21314 für zentrale, regionale und lokale Gebietskörperschaften sowie Sozialversicherung) dargestellt. Mehrfach hervorgehoben wird, dass die Klassifikation der Kunden/Gegenparteien stets auf der jeweils niedrigsten Ebene der Sektoren, Untersektoren oder Kategorien vorzunehmen ist. Datumsangaben, Versionen, Meldevordrucke oder konkrete rechtliche Fundstellen über ESA 2010 hinaus sind im Textauszug nicht enthalten und es werden keine Änderungen oder neuen Anforderungen gegenüber anderen Fassungen beschrieben.