Annex 4 - Sector decision tree

23.09.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um einen Anhang („Annex 4 – Sector decision tree“), der als ergänzender Bestandteil einer statistischen Meldevorschrift von der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank herausgegeben wird. Der Anhang beschreibt einen Entscheidungsbaum zur sektoralen Zuordnung von Berichtseinheiten bzw. Schuldnern und dient damit der einheitlichen Anwendung der sektoralen Klassifikationen im Meldewesen. Er legt fest, welche institutionellen Sektoren (z. B. Monetäre Finanzinstitute, Nichtfinanzielle Unternehmen, Staat, Haushalte) in den Meldungen zu unterscheiden sind. Der Entscheidungsbaum definiert Schrittfolgen und Kriterien, anhand derer Meldepflichtige einen Gegenpart oder eine Position einem bestimmten Sektor zuordnen müssen. Der Anhang bezieht sich inhaltlich auf die im Hauptdokument beschriebenen Meldevordrucke und Positionen, indem er deren sektorale Aufgliederung konkretisiert. Er verweist auf die zugehörigen rechtlichen und statistischen Grundlagen, etwa europäische Verordnungen und nationale Vorschriften zur Sektoreneinteilung, soweit im Haupttext genannt. Änderungen oder Neuerungen betreffen insbesondere präzisierte Zuordnungskriterien und die Aufnahme zusätzlicher Sektoren bzw. Untersektoren, sofern dies im Dokument ausdrücklich vermerkt ist.